Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.111

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Antwort:

Für Reinigung und Winterdienst bestehen konkrete Einsatzplanungen, welche Qualitätsvorgaben entsprechend der Verkehrsbedeutung der zu betreuten Strecke enthält.
Der tägliche Winterdienst wird auf Führungsebene der StraßenmeisterInnen
eingeteilt und ergehen nachfolgend die detaillierten Arbeitsanweisungen an
die MitarbeiterInnen. Ein täglich vorgelegter Wetterbericht der ZAMG erleichtert die Einsatzplanung, daraus wird mit den vorhandenen Ressourcen (Personal, Gerät) der Einsatz fixiert. Durch ein laufendes Lagebild kann die/der
Einsatzleiter/in beurteilen und entscheiden. Bei Bedarf und Abkömmlichkeit
stehen auch MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. III, Wald und Natur sowie Grünanlagen, zur Verfügung, sodass eine übergreifende Priorisierung der städtischen Aufgaben erfolgen kann.

Frage 6:

Konnten in den Jahren 2015 bis 2020 die dem gegenständlichen Amt übertragenen Aufgaben immer zeitgerecht und in entsprechender Qualität erbracht werden
oder gab es Aufgaben, die nur verspätet bzw. in mangelhafter Ausführung erbracht werden konnten? Falls Letzteres zutrifft, um welche Aufgaben handelte es
sich, und welche Gründe waren dafür jeweils ursächlich?

Antwort:

Die dem Amt übertragenen Aufgaben wurden im Rahmen der bereitgestellten personellen und gerätetechnischen Ausstattung laufend in der vorgegebenen Qualität erfüllt. Bei Starkereignissen im Winter und für einzelne Instandhaltungsleistungen werden regelmäßig Fremdfirmen beigezogen, um
bei Spitzenauslastungen die Aufgaben zeitgerecht wahrnehmen zu können.
Eine Anmerkung zu den winterlichen Ereignissen im Jänner 2021 darf an
dieser Stelle – zur Illustration – gemacht werden:
- Schneefall vom 14. bis 16.01.2021 mit 84 cm laut Aufzeichnungen der
ZAMG;
- Tage davor strenger Frost, d. h. der Schnee blieb zur Gänze liegen;
- Am 15.01.2021 wurde mit der Schneeverladung auf Lkw und der Schneeverfuhr begonnen. Innerhalb von 14 Tagen wurden dabei 93.000 m³
Schnee von den öffentlichen Verkehrsflächen abgeführt. Im Vergleich
dazu waren in der Vorsaison lediglich 1.500 m³ abzuführen und in der
Saison 2018/019 insgesamt 73.000 m³.
Die Bewältigung der Verfuhr innerhalb des sehr kurzen Zeitraumes wurde
durch einen geänderten Ablauf mittels effizienter Beladung der Lkw durch
Einsatz von Schneefräsen sowie massiven Einsatzes aller verfügbaren
Kräfte auch am Wochenende ermöglicht.
Die Meldungen und Sorgen der BürgerInnen werden in der Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, sehr ernst genommen. Es ist aber festzustellen, dass Anrainerverpflichtungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nur teilweise
wahrgenommen werden. Eine flächendeckende Sensibilisierung ist laufend
erforderlich und erfolgt über Pressemitteilungen, in Interviews und mittels
aktuellem Informationsfolder. Es ist aber auch festzustellen, dass die Erwartungshaltung einzelner BürgerInnen mit dem leistbaren Aufwand einer Ge-

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