Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.117

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(zu Punkt 36.3)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
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Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 15.02.2021

Ehemalige Heimopfer und misshandelte Pflegekinder, Maßnahmen sowie Entschädigungen; Zahl GfGR/8/2021;
ANFRAGE von GR Buchacher vom 21.01.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Buchacher hat am 21.01.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Nach der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Schicksale von Heimkindern in Tirol durch
ForscherInnen an der Uni Innsbruck unter federführendem Einsatz von Univ.-Doz. Dr. Horst
Schreiber interessiert zuvörderst, ob es auf Ebene bzw. im Bereich der Stadt Innsbruck Konsequenzen aus dieser Aufarbeitung gibt. Daher stellt der sozialdemokratische Gemeinderatsklub Innsbruck nach § 18 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) folgende Fragen:
Frage 1:

Welche Einrichtungen der Stadt Innsbruck waren betroffen, wie viele Menschen
haben sich als ehemalige Heim- oder Pflegekinder ob dessen, was ihnen angetan
worden sei, gemeldet und wie wurde mit den erhobenen Vorwürfen umgegangen?

Antwort:

Betroffen waren die früheren Kinderheime Mariahilf, Pechegarten und Westendorf.
Bei der 2011 von der Stadt Innsbruck eingesetzten unabhängigen Opferschutzkommission haben sich bis heute 177 Betroffene, die in diesen Heimen untergebracht waren, gemeldet. Die Kommission lud alle zu einem persönlichen Gespräch ein und schlug der Stadt Innsbruck daraufhin eine Zahlung und/oder die Übernahme einer allfällig gewünschten Psychotherapie
vor.

Frage 2:

Wurden ehemalige misshandelte Pflegekinder den Heimkindern bei der Aufarbeitung gleichgestellt; wenn nicht, mit welcher Begründung?