Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.127
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Frage 5:
Wenn ja, ist eine Einsichtnahme in diesen Vertrag für die GemeinderätInnen der
Stadt Innsbruck möglich?
Antwort:
Prinzipiell ja.
Frage 6:
Wenn ja, wo liegt dieser Vertrag zur Einsichtnahme für GemeinderätInnen der
Stadt Innsbruck zur Einsichtnahme auf?
Antwort:
Der Vertrag liegt bei der IMG nach vorheriger Anmeldung auf.
Frage 7:
Wenn nein, warum ist eine Einsichtnahme in diesen Vertrag für GemeinderätInnen
der Stadt Innsbruck nicht möglich?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 8:
Wenn ja, wurden mit dem Unternehmen Ausstiegsklauseln – im Falle einer Absage des Bergsilvesters – tatsächlich vereinbart?
Antwort:
Bereits während des Jahres wurde klar, dass die herausfordernden Rahmenbedingungen eine höchstmögliche Flexibilität beinhalten müssen. Deshalb waren diverse Szenarien ständige integrative Bestandteile der Überlegungen und flossen auch in die Vertragselemente.
Frage 9:
Wenn ja, um welche Ausstiegsklauseln handelt es sich im Detail!?
Antwort:
Die Klausel sieht vor, dass das Konzept 1:1 im nächsten Jahr umgesetzt
wird. Bereits angefallene Kosten werden für 2021 angerechnet.
Frage 10:
Wenn nein, warum wurden keine Ausstiegsklauseln vereinbart, und wer trägt aufgrund fehlender vereinbarter Ausstiegsklauseln die Verantwortung, wie auch immer?
Antwort:
Siehe Antworten zu Fragen 8 und 9.
Frage 11:
Wenn nein, welche Kosten sind der Stadt Innsbruck bzw. der Innsbruck Mar keting GmbH aufgrund nicht vereinbarter Ausstiegsklauseln mit dem Vertragspartner
entstanden? (Bitte um jeweilige Kostenaufstellung)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 12:
Wenn nein, gibt es einen vereinbarten Folgeauftrag für das beauftrage Unternehmen - zum Beispiel für das Bergsilvester 2021/2022 usw.? (Bitte um Bekanntgabe
der schriftlich vereinbarten Folgeaufträge bzw. der jeweiligen Kostenvolumina pro
Auftrag)
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