Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.130

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Frage 2:

Wann und von wem wurde der Stadtsenat gebeten per Beschluss die Durchführung des Silvester-Feuerwerks 2020/2021 zu genehmigen? (Bitte Nennung des
Datums, Person und Funktion der Person{en}).

Antwort:

Nach einigen Gesprächsrunden im Vorfeld wurde am Samstag, 19.12.2020,
im Rahmen eines erweiterten Koalitions-Jour-Fixes unter Einbindung aller
im Stadtsenat vertretenen Fraktionen mehrheitlich die Durchführung eines
Feuerwerkes beschlossen und der Lichterspaziergang endgültig abgesagt.

Frage 3:

Wann genau erfolgte der Beschluss im Stadtsenat, und wie lautet konkret das Abstimmungsergebnis?

Antwort:

Es erfolgte keine separate Beschlussfassung im Stadtsenat.

Frage 4:

Wie lautet konkret der Beschlusstext des diesbezüglichen Stadtsenatsbeschlusses?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 5:

Sie behaupten den Medien gegenüber, als auch in den sozialen Netzwerken, dass
Sie laut eigenen Aussagen keinerlei Möglichkeit gehabt hätten, das Silvester-Feuerwerk 2021 zu untersagen. Bleiben Sie bei dieser Behauptung?

Antwort:

ja

Frage 6:

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Weil es keine entsprechenden Befugnisse des Bürgermeisters im Pyrotechnikgesetz gibt.

Frage 7:

Wenn nein, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 8:

Ist es richtig, dass die Innsbruck Marketing GmbH für die Durchführung des Silvester-Feuerwerks 2020/2021 verantwortlich zeichnet?

Antwort:

Die Innsbruck Marketing GmbH (IMG) ist jahrelange Veranstalterin des Bergsilvester Innsbruck und war demzufolge auch verantwortlich für die Beauftragung des Feuerwerkes auf der Seegrube 2020/2021.

Frage 9:

Wenn ja, warum haben Sie als hauptverantwortlicher Eigentümervertreter bei der
Innsbruck Marketing GmbH das Silvester-Feuerwerk 2020/2021 durchführen lassen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.
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