Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.130
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Frage 2:
Wann und von wem wurde der Stadtsenat gebeten per Beschluss die Durchführung des Silvester-Feuerwerks 2020/2021 zu genehmigen? (Bitte Nennung des
Datums, Person und Funktion der Person{en}).
Antwort:
Nach einigen Gesprächsrunden im Vorfeld wurde am Samstag, 19.12.2020,
im Rahmen eines erweiterten Koalitions-Jour-Fixes unter Einbindung aller
im Stadtsenat vertretenen Fraktionen mehrheitlich die Durchführung eines
Feuerwerkes beschlossen und der Lichterspaziergang endgültig abgesagt.
Frage 3:
Wann genau erfolgte der Beschluss im Stadtsenat, und wie lautet konkret das Abstimmungsergebnis?
Antwort:
Es erfolgte keine separate Beschlussfassung im Stadtsenat.
Frage 4:
Wie lautet konkret der Beschlusstext des diesbezüglichen Stadtsenatsbeschlusses?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 5:
Sie behaupten den Medien gegenüber, als auch in den sozialen Netzwerken, dass
Sie laut eigenen Aussagen keinerlei Möglichkeit gehabt hätten, das Silvester-Feuerwerk 2021 zu untersagen. Bleiben Sie bei dieser Behauptung?
Antwort:
ja
Frage 6:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Weil es keine entsprechenden Befugnisse des Bürgermeisters im Pyrotechnikgesetz gibt.
Frage 7:
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 8:
Ist es richtig, dass die Innsbruck Marketing GmbH für die Durchführung des Silvester-Feuerwerks 2020/2021 verantwortlich zeichnet?
Antwort:
Die Innsbruck Marketing GmbH (IMG) ist jahrelange Veranstalterin des Bergsilvester Innsbruck und war demzufolge auch verantwortlich für die Beauftragung des Feuerwerkes auf der Seegrube 2020/2021.
Frage 9:
Wenn ja, warum haben Sie als hauptverantwortlicher Eigentümervertreter bei der
Innsbruck Marketing GmbH das Silvester-Feuerwerk 2020/2021 durchführen lassen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
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