Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.137
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das Bundesdenkmalamt (BDA) notwendig ist, ist bau- und raumordnungsrechtlich nicht zulässig und wurde eine derartige Begründung für die gegenständliche Bausperrenverordnung daher auch nicht herangezogen.
Frage 10:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Gab es ihrerseits bzw. der Stadt(-planung) Innsbruck nachweislich ein Ansuchen
an das Bundesdenkmalamt das Gebäude (Hotel Europa) einer dementsprechenden Prüfung zu unterziehen?
Antwort:
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Gerüchte, dass das Hotel
Europa zum Verkauf stünde. Außerdem gab es auch einige Anfragen von
BauträgerInnen, die sich über Randbedingungen des Bebauungsplanes und
etwaige Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. Möglichkeit der Aufstockung) des
Hotel Europa erkundigten.
Im Herbst 2020 verdichteten sich diese Gerüchte und es wurde bekannt,
dass die Bertreibergesellschaft des Hotel Europa den Hotelbetrieb geschlossen hat. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
hat deshalb umgehend beim BDA nachgefragt (Telefonat am 01.10.2020), ob
der Saal unter Denkmalschutz steht oder unter Schutz gestellt wird. Die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hat die Auskunft erhalten, dass das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, dem
BDA die Existenz dieses Saales aber bekannt sei und ein Ermittlungsverfahren angestrebt würde. Dafür sollte zeitnah ein Begehungstermin durch das
BDA stattfinden. Der Zeitpunkt der Begehung stand damals noch nicht fest.
Frage 12:
Wenn ja, wann erfolgte dieses Ansuchen an das Bundesdenkmalamt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 14:
Wurden Sie, als oberste Baubehörde der Stadt Innsbruck, vom BDA über die mutwillige Zerstörung des historischen Barocksaales informiert?
Antwort:
Über die Zerstörung des Inventars des neubarocken Festsaals wurde die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, durch das
BDA am 13.01.2021 per Telefon und per E-Mail durch den Leiter des BDA
Walter Hauser informiert. Das Mail, inklusive Bericht des BDA, wurde umgehend an den Bürgermeister weitergeleitet.
Frage 15:
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (Datum) wurden Sie informiert und welche weiteren Schritte haben Sie diesbezüglich als oberste Baubehörde umgehend in die
Wege geleitet?
Antwort:
Die Information an den Bürgermeister erfolgte am 13.01.2021 durch die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (siehe Frage
14). Durch den Bürgermeister wurde umgehend eine Prüfung der Causa
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