Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.165

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

25. Feb. 2021
tf(;R/3tr/2o-z-1

Geschäftsstelle für Gemeinderal und Stad!senat

Telefon +43 512 5360-1330
Mobil-Telefon +43 664 454 0129
E-Mail janincl)e_x@grlfüle_.~t
BSc Janine Bex
Gemeinderätin der lnnsbrucker Grünen

(zu Punkt 37.10)
Innsbruck, 25.02.2021

ANFRAGE

Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe

Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe
Die Richtlinie 1 für die Gewährung von Prämien für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei
Betriebsneuansiedlungen

bzw.

Betriebsneugründungen,

sowie

Betriebserweiterungen

und

Betriebsverlagerungen innerhalb der Stadt Innsbruck wurde am 01. Juli 1995 auf unbestimmte Zeit in
Kraft gesetzt.
Unter Gegenstand und Zielsetzung der Förderung findet sich: ,,Grundsätzlich wird die Schaffung neuer
qualifizierter Arbeitsplätze von der Stadt Innsbruck gefördert, wobei insbesondere im Hinblick auf die
begrenzten Flächenressourcen jene Unternehmen gefördert werden, die sich durch eine optimale
Arbeitsplatzdichte bei geringem Bodenverbrauch sowie geringer Umweltbelastung auszeichnen."
Um einen Überblick über die Maßnahme zu erhalten und die Förderung besser einordnen zu können,
jedoch auch etwaige Tendenzen zur Ökologisierung zu erfragen, bittet der Gemeinderatsklub der
Innsbrucker Grünen, Stadträtin Christine Oppitz-Plörer mit der Beantwortung der folgenden Fragen zu
beauftragen:
1.

Laut Richtlinie erstreckt sich die Förderung ausschließlich auf Klein- und Mittelbetriebe, die in der
Stadt Innsbruck der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Es werden nur solche Unternehmen
gefördert, die mindestens drei Arbeitnehmerinnen beschäftigen .
a. Wie viele Ansuchen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gestellt?
b. Wie viele wurden positiv/negativ behandelt?

1

www.innsbruck.gv.at/page.dm ?vpath =wirtschaft--gewerbe/foerderungen/ arbeitsplatzpraemie

Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1 . 6020 Innsbruck