Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.113

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
„Bachlechnerstraße / MED-EL“ stattfinden würde und anderseits, nachdem für den
Standort „Sillpark“ aufgrund des Fehlens einer gültigen Gestattungsvereinbarung
bzw. aufgrund neuer Rahmenbedingungen eine neuerliche Vereinbarung notwendig
wurde.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die IVB mit, mit der Fa. MED-EL und Sillpark Shopping Center GmbH in Kontakt treten zu wollen, um im Sinne der Rechtssicherheit neue Gestattungsverträge abzuschließen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 informierte die IVB, dass die Empfehlung
der Kontrollabteilung aufgegriffen wurde und Gespräche über einen Neuabschluss
des Gestattungsvertrages zwischen der Sillpark Shopping Center GmbH und der
IVB, welche anstelle von nextbike als Vertragspartner auftreten werde, geführt würden. Der Abschluss des neuen Gestattungsvertrages wurde für den Februar 2019
erwartet. Betreffend der Mietradstation „Bachlechnerstraße / MED-EL“ wurde mitgeteilt, dass im April 2018 ein entsprechender Gestattungsvertrag abgeschlossen
wurde, welcher bei der IVB aufliege.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

123

Die Kontrollabteilung musste auf Grundlage vorgelegter Dokumente sowie auf Basis
schriftlich und mündlich übermittelter Informationen zum Schluss kommen, dass in
Verbindung mit der Einreichung und Bearbeitung bzw. der möglichen – und aus
Sicht der Kontrollabteilung auch geplanten – Wiedereinreichung des Förderantrages
„klima aktiv mobil“ keine lückenlose Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung
innerhalb der Projektorganisation, im speziellen innerhalb des Stadtmagistrats vorgelegen hatte. So war u.a. nicht klar geregelt, wer die neuerliche Beantragung einer
Förderung durch „klima aktiv mobil“ durchzuführen bzw. diese zu veranlassen und
zu überwachen hatte.
Wie die Kontrollabteilung in Gesprächen mit Mitarbeitern des Stadtmagistrats, die
das Projekt in verschiedenen zeitlichen Abschnitten begleitet hatten, in Erfahrung
bringen konnte, dürften zudem nicht ausschließlich sachlich-technische Faktoren
eine entscheidende Rolle gespielt haben, welche zum Versäumnis einer neuerlichen Antragstellung führten. Die Kontrollabteilung vertrat auf Basis der gewonnenen
Erkenntnisse jedoch die Ansicht, dass im gegenständlichen Fall durch eine ordnungsgemäße organisatorische Aufteilung und Zuordnung der Aufgaben sowie im
Speziellen durch eine notwendige Überwachung und Kontrolle derselben, der Faktor „menschliches Versagen“ im gegenständlichen Fall auf ein Minimum reduziert
werden hätte können. Im Sinne des stadtintern installierten Risikomanagements
empfahl die Kontrollabteilung allgemein und anlässlich des dargestellten Sachverhaltes insbesondere der MA III, die internen Abläufe zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, um künftig gleiche oder ähnlich gelagerte Versagensfälle zu vermeiden.

Die Leitung der MA III nahm im hierzu geführten Anhörungsverfahren ausführlich
Stellung und führte u.a. aus, dass die IVB mit der Umsetzung des Projektes „Stadtrad“ betraut war und Dienststellen des Stadtmagistrats nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß MGO bzw. auf Anforderung, Anfrage bzw. Antrag des Projektverantwortlichen der IVB mitgewirkt hatten. So fielen nach Ansicht der MA III auch die
Einreichung und Wiedereinreichung des Förderantrages „klima aktiv mobil“ der IVB
zu. Jedenfalls sei die Aufgabe und Verantwortung innerhalb der Projektorganisation
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

100