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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.22

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Fördertleträge Fi:auen -Na.chtt:axl In den Janren 2013 bis 2017 •
Zahl11ngen1Stadt i"nnsbruck an IVB
(Beträg1e in E)

20,3

2014

201 5

2016

2017

6.423,04
5.978,i2
6.888,96
6.653,85
6.867. 114
6.71·6 ,84
5.857,21
6.353. 119
6.305, 114

Novernber
Dezember

5.053,92
4.588,14
5.100,12
4.932,52
5.250.611
4.9 94 ,95
4.852,38
4.46 1.03
4.713,89
5.644 ,53
,e .013,62
16.116,811

7.015.21
8 228,24

7.966,86
i .043,98
8.349,fld
8.147;07
8.508,47
7.996,59
8.348,Bd
8.292,02
7.743;08
9.494 ,39
8.662,65
10.197 ,16

10,196,63
8.603,74
9·.98.4,68
10,712,56
9.590,27
9·.831 ,64
9 .5~.95
8.1 56.66
8.420,66
10.962,01
10•.585,51
11 870.28

11,876, 70
10.59i.11
11.293, 10
11,,106,61
11.234,74
10.819,75
10.411,32
9.599 ,77
10.492,33
12.655,76
11.668 ,17
13.262,47

Monat
Jarnner

Februar
März

April
Mal

Juni
Juli

August
september
Oktotler

7.547,42

1

Ga.samt

61.722,52

80.834,96

100.7!10,75

1 18.369,59

135.317,83

Maximalbetrag
(gem. Vertrag imit IVB)

52.000,00

10 :000 ,00

70.000 ,00

70 .000,00

70.000 ,00

Oberschreitung
(d . Muimalbetmges)
(absolut)

9.722,52

10.83-4,96

30.750 ,75

48 .369,59

65.317,83

18,7·0%

15 ,48%

43,93%

69,,10%

93 ,31"¾

Überschntitung
(d. Maximalbetrages)

(relativ)

Wie aus dieser Zusammenstellung ersichtlich wurde, kam es im Betrachtungszeitraum 2013 bis 2017 in jedem Jahr zu einer Überschreitung der vertraglich fixierten
Förderungshöchstgrenze. Maßgeblich für den Anstieg der Gesamtkosten des
Frauen-Nachttaxis waren aus Sicht der Kontrollabteilung sowohl die steigenden
Nutzungszahlen als auch die Erhöhungen des Taxitarifes in den Jahren 2013 und
2018 bei gleichbleibendem Selbstbehalt von € 4,90 für die Nutzerinnen (seit dem
Jahr 2008).
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Kostensituation der vergangenen Jahre empfahl die Kontrollabteilung die Einholung eines neuen bzw. das Nachziehen des damals bestehenden Stadtsenatsbeschlusses, welcher auf die sich geänderte Kostenstruktur abzielt bzw. diese berücksichtigt. Dabei war nach Meinung der Kontrollabteilung auch das Verhältnis von Selbstbehalt zu den Gesamtkosten zu evaluieren
und eine Erhöhung des Selbstbehaltes ins Auge zu fassen. Zudem war die im Vertrag mit der IVB seinerzeit festgeschriebene maximale Obergrenze des jährlichen
Förderbeitrages entsprechend anzupassen. Im damaligen Anhörungsverfahren
sagte die zuständige Fachdienststelle zu, den Empfehlungen der Kontrollabteilung
nachzukommen.
Zur vergangenen Follow up – Einschau wurde vom Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V darauf verwiesen, dass mittels Beschluss des Stadtsenates
vom 27.03.2019 eine Erhöhung der jährlichen Fördersumme auf € 150.000,00 erfolgt ist. Der (auch) in diesem Zusammenhang erstellte Vertragsnachtrag wurde allseits am 10.04.2019 unterzeichnet.
Im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung des Selbstbehaltes wurde im letzten Jahr weiterführend erläutert, dass diesbezüglich eine Verzögerung aufgrund der
notwendigen Klärung abwicklungstechnischer Details bzw. Optimierungen bestehen
würde. Die Fachdienststelle kündigte die Erhöhung des Selbstbehaltes für die nahe
Zukunft an. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung kritisch, dass in der Amtsvorlage
der Fachdienststelle für den Beschluss des Stadtsenates vom 27.03.2019 festgehalten worden ist, den Selbstbehalt mit 01.01.2020 von € 4,90 auf € 5,50 anzuheben.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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