Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.25

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18

Die Entgelte für sonstige Leistungen (DK) sowie die Entgelte für sonstige Leistungen
(GA) sind in den Jahren 2015, 2016 und Anfang 2017 aufgabenspezifisch zum einen
über den Teilabschnitt 010030 – Kommunikation und Medien und zum anderen über
den Teilabschnitt 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit verausgabt worden. Infolge der Errichtung des Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice zum 01.03.2017 sind die angesprochenen Entgelte in den bereits bestehenden
Teilabschnitt 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit integriert worden.
Zudem ist im August des Jahres 2017 das Budget des Teilabschnittes 010010 –
Stabstelle Bürgermeister (Post 728200 – Entgelte für sonstige Leistungen (GA) –
Beteiligungsprojekte, BürgerInnenbeteiligung) um einen Betrag in Höhe von € 137,4
Tsd. reduziert und im Gegensatz dazu die Post 728200 – Entgelte für sonstige Leistungen (GA) des Teilabschnittes 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit
um diese finanzielle Budgetübertragung erhöht worden.
Durch die erfolgte Erfassungsumstellung dieser Ausgaben hat sich der Aufteilungsschlüssel für den abzugsfähigen Vorsteuerbetrag von (vorher) 32 % bzw. 30 % (Teilabschnitt 010030 bzw. 010010) auf nunmehr 33 % (Teilabschnitt 015000) geändert.
Darüber, ob bezüglich dieser Vorgehensweise mit der für Steuerangelegenheiten
zuständigen Organisationseinheit der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung eine Absprache getroffen worden ist, konnte der Kontrollabteilung keine
Auskunft erteilt werden, weshalb eine Klärung dieses steuerlichen Sachverhaltes
empfohlen wurde.
Dazu teilte das Büro des Bürgermeisters im Zuge der Follow up – Einschau 2019
mit, dass ein Gespräch mit der in Rede stehenden Magistratsabteilung noch ausständig sei, dies auf Initiative der Geschäftsstelle jedoch zeitnah nachgeholt werde.
Zur aktuellen Follow up – Einschau berichtete die Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien darüber, dass die von der Kontrollabteilung angesprochenen Umbuchungen von der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung durchgeführt worden sind und diesbezüglich daher keine weitere Absprache getroffen
werden musste.
Recherchen der Kontrollabteilung haben dazu ergeben, dass seit dem Jahr 2020
vom Amt für Rechnungswesen ein einheitlicher Mischsatz von 30 % für alle Fonds
eingeführt worden ist, die nicht als rein hoheitlich oder rein unternehmerisch eingestuft werden. Ein Vergleich der durchschnittlichen Vorsteuerabzugsbeträge über
zwei aufeinanderfolgende Jahre hat gezeigt, dass diese rd. 30 % der jährlichen
Summe an Vorsteuerbeträgen in den von Mischsteuersätzen betroffenen Bereichen
ergeben hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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In Bezug auf die Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ war die Übernahme der
im Jahr 2014 vereinbarten Inseraten- und Beilagenakquise sowie die daraus resultierende Provisionsleistung für den Auftragnehmer in Abschnitt IV. Technische Leistungsbeschreibung und sonstigen Ausschreibungsunterlagen der Vertragsbestimmungen geregelt. Demnach hat der Auftragnehmer (vorerst) 33,33 % des Bruttoangebotspreises durch Inseratenakquise abzudecken und handelte es sich hierbei um
ein vom Auftragnehmer zu garantierendes Mindestaufkommen an bzw. zu garantierende Mindesterlöse aus Inseraten. Die im Angebot dargelegte Berechnung der vom

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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