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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.115

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Zur heurigen Follow up – Einschau 2018 übermittelte die IIG KG das in den aufgezeigten Punkten aktualisierte Organigramm.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

125

Der per 31.12.2016 ausgewiesene Rückstellungsbetrag für Abfertigungen in Höhe
von € 30.984,84 betraf von der IIG KG als Arbeitgeberin freiwillig zugesagte Abfertigungsleistungen an ehemalige zugewiesene städtische Bedienstete, welche in ein
Dienstverhältnis zur IIG KG übergetreten sind. Die Ermittlung der Höhe der Abfertigungsrückstellung erfolgte ausgehend von Rentenendwertfaktoren, welche auf der
Grundlage eines Zinssatzes von 3,0 % p.a. (vormals 4,0 % p.a.) berechnet worden
sind.
Bezüglich des Zinssatzes zur Berechnung der Rentenendwertfaktoren empfahl die
Kontrollabteilung, in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer der IIG KG eine
weitere Reduktion zu prüfen. Im damaligen Anhörungsverfahren informierte die IIG
KG darüber, dass der Zinssatz entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung
in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater von 3,0 % p.a. auf 1,29 % p.a. reduziert
worden ist.
Anlässlich der nunmehrigen Follow up – Einschau 2018 wurde durch Vorlage der
Detailberechnung der Abfertigungsrückstellung per 31.12.2017 auch der Nachweis
über die Reduktion des Zinssatzes zur Berechnung der Rentenendwertfaktoren erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

126

Die von der IIG KG im Zusammenhang mit den Abfertigungsrückstellungen vorgenommenen Berechnungen waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Im Detail stellte die Kontrollabteilung fest, dass – aufgrund von Formelfehlern – der errechnete Rückstellungsbetrag (sowie die dahingehend vereinbarte
Wertsicherung) des zuletzt am 01.01.2008 optierten Bediensteten bei der Ermittlung
der Gesamtsumme der Abfertigungsrückstellung unberücksichtigt blieb.
Die Kontrollabteilung empfahl, die von ihr aufgezeigten Summierungs- und Berechnungsdiskrepanzen zu überprüfen und gegebenenfalls bei der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung für künftige Jahresabschlüsse zu berücksichtigen. Dazu gab die
IIG KG im Anhörungsverfahren bekannt, dass die von der Kontrollabteilung angeregten Korrekturen im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 berücksichtigt worden wären.
Im Zuge der nunmehrigen Follow up – Einschau 2018 wurde durch Vorlage der Detailberechnung der Abfertigungsrückstellung per 31.12.2017 auch der Nachweis
über die Umsetzung der angeregten Korrekturen erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

102