Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.34
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Betreffend das Löschungsverfahren für die Kraftwerksanlage Mühlau 6 (IKB AG)
wurden in den vergangenen Jahren von der Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH ihre dahingehenden Bemühungen und Entwicklungen detailliert geschildert. Zusammengefasst dargestellt ist diese Wasserkraftanlage letztlich von der
IKB AG an den (neuen) Eigentümer der Kraftwerkliegenschaft übergeben und von
diesem für einen Weiterbetrieb revitalisiert und Instand gesetzt worden. In diesem
Rahmen wurden auch die letztmaligen Vorkehrungen dem Grundstückseigentümer
der Kraftwerksliegenschaft überbunden.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau 2019 wurde darüber informiert, dass die Wasserrechtsbehörde mit Schreiben vom 29.10.2019 die gesamte Abwicklung der Umsetzung letztmaliger Vorkehrungen am Mühlauer Bach zusammengefasst hat. Dabei wurde auch bestätigt, dass der Eigentümer der Kraftwerksliegenschaft – an den
die Wasserkraftanlage von der IKB AG übergeben worden ist – nunmehr als neuer
Wasserberechtigter der Anlage Kraftwerk Mühlau 6 eingetragen ist. Darüber hinaus
wurde bestätigt, dass seitens der IKB AG somit keine (weiteren) letztmaligen Vorkehrungen zu ergreifen sind. Abschließend berichtete die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH darüber, dass die Wasserrechtsbehörde nun ihrerseits die
Überprüfung des Kraftwerkes Naturstrom Mühlau möglichst rasch abschließen
möchte. Der nach wie vor ausstehenden Kollaudierung der Anlage Naturstrom
Mühlau sollte somit im Jahr 2020 nichts mehr im Wege stehen.
Zur aktuellen Nachfrage berichtete die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau
GmbH, dass nach Erledigung sämtlicher letztmaliger Vorkehrungen am 18.09.2020
eine Kollaudierungsverhandlung durchgeführt und mit Datum 25.09.2020 die Niederschrift dazu erstellt wurde. Somit stünde die Kollaudierung kurz vor dem Abschluss.
Im vergangenen Jahr wurde von der Kontrollabteilung angemerkt, dass abzuwarten
bleibt, inwiefern der restliche Betrag der Umweltförderung tatsächlich noch erlangbar sein wird; dies vor dem Hintergrund der mittlerweile langen Zeitspanne seit Antragstellung. Dazu wurde von der Geschäftsführung aktuell darauf hingewiesen zu
versuchen, den offenen Anteil der Umweltförderung trotz der langen Zeitspanne seit
Antragstellung noch zu lukrieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
Prüfung Sowi Garage
(Bericht vom 07.09.2017)
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Von der SOWI - Investor - Bauträger GmbH war zum Zeitpunkt der Prüfung der
Kontrollabteilung unter anderem ein mit Kreditvertrag vom 26.02.2015 variabel verzinster, 25-jähriger, in monatlichen Pauschalraten rückzahlbarer Abstattungskredit
in Höhe von ursprünglich € 4.000.000,00 beansprucht. Die im Kreditvertrag festgelegte (variable) Verzinsung richtet sich nach der Entwicklung des 3-Monats-Euribors
als Zinsindikator zuzüglich eines fixierten Aufschlages.
Bei der Verifizierung der seit der Beanspruchung dieses Kredites von der Bank vorgenommenen Zinsabschlüsse war auffallend, dass seit Kreditzuzählung der mit der
Bank im Kreditvertrag vereinbarte Aufschlag als Nominalzinssatz zur Verrechnung
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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