Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.54

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KG Mühlau; Nummer 0171000151 – versch. Darlehensnehmer Haushaltsgründungsdarlehen). Die Kontrollabteilung regte auch bei diesen verbliebenen drei Positionen eine entsprechende Korrektur bzw. Anpassung der Detailangaben durch
die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft an.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2020 sagte die Fachdienststelle zu,
diese Anregung – sofern in der Buchhaltungs-Software (GeOrg) möglich – für den
Jahresabschluss 2020 umzusetzen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Bei ihrer Einschau im Zusammenhang mit der Einstellung der Weiterverrechnung
von Darlehensannuitäten an die Lebenshilfe Tirol bezüglich dem Objekt Domanigweg 3 wurde für die Kontrollabteilung auffällig, dass diese Liegenschaft von der
Stadt Innsbruck anlässlich der Gründung der IIG KG (Ende des Jahres 2002) in
diesen Rechtsträger eingebracht worden ist. Dies traf im Übrigen auch auf die Liegenschaften Pradlerplatz 6, Dürerstraße 12 (Wohnheim Pradl) und Reichenauer
Straße 123 (Wohnheim Reichenau) zu. Die in Verbindung mit diesen Liegenschaften zum damaligen (Einbringungs-)Zeitpunkt bestehenden Finanzschulden verblieben allerdings bei der Stadt.
Somit ergab/ergibt sich die nach Einschätzung der Kontrollabteilung eigentümliche
Situation, dass zwar das (schuldendeckende) Vermögen in Form der betroffenen
Liegenschaften an die IIG KG übertragen worden ist. Die dahingehenden Finanzschulden (Gesamtsumme Aushaftung per 31.12.2019: € 8.550.602,89; Gesamtsumme Annuitätendienst im Jahr 2019: € 329.137,82) hafteten allerdings bis zum
Tag der Einschau der Kontrollabteilung bei der Stadt aus.
Insbesondere mit Blick auf die Liegenschaft Domanigweg 3 (Rückstellung der bisherigen Mieterin per 30.04.2019) ergab sich aus Sicht der Stadt die Sachlage derartig, dass der für das restliche WBF-Darlehen zu leistende Annuitätendienst (damals jährlich € 53.405,80) von ihr nicht mehr weiter verrechnet wird und somit von
der Stadt zu tragen ist. Diesen Ausgaben stehen somit keine unmittelbaren Einnahmen mehr gegenüber. Lediglich für die IIG KG als Eigentümerin der Liegenschaft
ergäbe sich die Möglichkeit, den für das restliche WBF-Darlehen zu leistenden Annuitätendienst im Rahmen eines allfälligen Mietzinses an eine (Folge-)Mieterin einzupreisen bzw. zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV, den aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls mit der IIG KG in Kontakt zu treten, um über eine Schuldübernahme dieses
Darlehens zu verhandeln.
Auch hinsichtlich der drei weiteren angeführten Liegenschaften bzw. WBF-Darlehen
(Dürerstraße 12 – Wohnheim Pradl, Reichenauer Straße 123 – Wohnheim Reichenau, Pradler Platz 6) empfahl die Kontrollabteilung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft unter Anführung derselben Argumentation(en), eine Verhandlung mit der IIG KG zu einer möglichen Schuldübernahme durchzuführen. Insbesondere hinsichtlich der beiden restlichen WBF-Darlehen für die Wohnheime verwies die Kontrollabteilung auf die Möglichkeit einer allfälligen Umschuldung bzw.
Neufinanzierung durch die IIG KG, falls seitens des Landes Tirol eine Schuldübernahme durch die IIG KG nicht goutiert wird. Diesen Punkt strich die Kontrollabteilung
aus dem Grund besonders hervor, da unter anderem auch diese beiden WBF-

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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