Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.58
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Zu Punkt 3 – Neue Heimat Tirol Wohnbauprojekt Campagnereiter Areal:
In Entsprechung des GR-Beschlusses vom 19.05.2016 hat die Stadt Innsbruck am
05.07.2016 einen Partnerschaftsvertrag mit der IIG KG, der NHT und der
Innsbrucker Stadtbau GmbH hinsichtlich der Grundstücksgeschäfte am CampagnereiterInnen-Areal abgeschlossen.
In diesem Vertrag wurde u.a. vereinbart, dass die NHT der Stadt Innsbruck einen
Gesamtakontobetrag in Höhe von € 8.000.000,00 zum Zweck der Akontierung der
Errichtung des zukünftigen Wohnbauvorhabens „Campagne Areal“ leistet. Dieser
Betrag wurde auf dem Konto 365800 der durchlaufenden Gebarung als Einnahme
eingebucht. Weiters wurde u.a. festgelegt, dass die Stadt Innsbruck einen Betrag
von € 3.000.000,00 bis 31.12.2019 samt festgelegtem Zinssatz an die NHT/Stadtbau zurückzuzahlen hat, wenn nicht bis zu diesem Termin ein Kauf- bzw. Baurechtsvertrag zustande kommt.
In der Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.11.2019 den Verkauf
eines Grundstückes in Pradl an die Neue Heimat Tirol (Kaufvertrag vom 28.10.2019)
zum Preis von € 3.178.975,00 beschlossen.
In diesem Zusammenhang fand jedoch kein Zahlungsfluss statt, da die NHT, wie
schon erwähnt, eine Akontozahlung in Höhe von € 8.000.000,00 an die Stadt geleistet hat. Aufgrund des gegenständlichen Kaufvertragsabschlusses erfolgte die
endgültige Vereinnahmung eines Betrages von € 3.179.000,00 im AO-Haushalt
(Fonds 846000 – Wohn- und Geschäftsgebäude) durch eine Umbuchung aus der
durchlaufenden Gebarung.
Auf dem Konto 365800 der voranschlagsunwirksamen Gebarung scheint derselbe
Betrag als Sollbuchung auf, eine Ist-Buchung ist nicht erfolgt, daher ergibt sich der
schl. Rest in Höhe von € 8.085.283,31 (siehe obenstehende Tabelle). Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Buchhaltung, die entsprechende Ist-Buchung
vorzunehmen.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass am 31.08.2020 rückwirkend für 31.12.2019
die entsprechende Ausgleichsbuchung in Höhe von € 3.179.000,00 vorgenommen
worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zu Punkt 5 – Ausgleich PKF 2019:
Der Betrag in Höhe von € 212,16 resultiert aus der manuellen Einspielung der Daten
der Personenkontenführung (PKF – Programm zur Einhebung von Gemeindeabgaben) in das Buchhaltungssystem GeOrg zum 31.12., die Ausgleichsbuchung bzw.
Glattstellung in der durchlaufenden Gebarung sollte Anfang des Folgejahres durchgeführt werden. Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Buchhaltung, den obigen Betrag betreffend den Ausgleich PKF 2019 zu verifizieren und gegebenenfalls
zu bereinigen.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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