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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.68

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Im Hinblick auf das SOG obliegt den (beiden) Vertretern der Gemeinde im Sachverständigenbeirat ausschließlich die Erstattung von Gutachten und Stellungnahmen
in den hierfür explizit vorgesehenen Fällen. Vor allem bei bestimmten kleineren Bauvorhaben an Gebäuden, bei freistehenden Werbeeinrichtungen und bei Maßnahmen der Stadtmöblierung.
Im Rahmen der Prüfung der betreffenden Jahresabrechnungen der (externen) Mitglieder des SVB stellte die Kontrollabteilung dazu fest, dass zusätzlich zu den finanziellen Ansprüchen für die Teilnahmen an den Beiratssitzungen auch für die Ausarbeitung von Vorschlägen für Gutachten und Stellungnahmen sowie für Mitwirkungen
an Workshops diesbezügliche Entgelte für die Prüfungsjahre abgerechnet wurden.
In den beiden Prüfungsjahren wurden von den besagten bestellten Vertretern der
Stadtgemeinde Innsbruck im SVB, einerseits vom Mitglied und andererseits von
dessen Stellvertreter, insgesamt 29 (2018) bzw. 11 (2017) Gutachten für die Stadtgemeinde Innsbruck nach Maßgabe der vorliegenden Unterlagen vorgeschrieben.
Im Jahr 2018 hat das zuständige Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration für Aufwendungen in Verbindung mit derartigen (Jahres-) Honorarnoten
einen Betrag von € 3.019,00 und im vorangegangenen Rechnungsjahr 2017 eine
Summe in Höhe von € 1.247,00 über die Haushaltstelle 1/363000-728200 ausbezahlt.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass ein als Ersatzmitglied des
SVB ernannter freiberuflicher Architekt, der seine Tätigkeit mit März 2018 auf eigenen Wunsch beendete, ungeachtet dessen im Jahr 2018 noch zwei Gutachten, datiert mit 12.11.2018 und 21.12.2018, dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration verrechnete.
Eine inhaltliche (Rechnungs-)Prüfung der in den vorstehenden Honorarnoten fakturierten Beträge hinsichtlich erstellter Gutachten, Stellungnahmen oder Teilnahmen
an Workshops war für die Kontrollabteilung anhand der ihr vorliegenden Prüfunterlagen (nur) eingeschränkt möglich. In diesem Konnex moniert die Kontrollabteilung
unzureichende Leistungsnachweise sowie keine diesbezüglichen schriftlichen Beauftragungen für die Vergaben zur Erstellung von Gutachten bzw. Teilnahmen an
Workshops an den einzelnen Vertreter der Gemeinde.
Der zuständige Sachbearbeiter des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration teilte auf betreffende Nachfrage der Kontrollabteilung mit, dass überwiegend mündliche Vergaben an die (externen) Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck
von Seiten der Fachdienststelle erfolgen.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Kontext, künftig Beauftragungen zumindest
an den (externen) Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck (Mitglied bzw. Ersatzmitglied) aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz schriftlich zu dokumentieren und zu archivieren. Zudem regt die Kontrollabteilung im Hinblick auf eine
genaue (inhaltliche) Rechnungskontrolle (insbesondere bei Jahresrechnungen) an,
künftig ergänzend detaillierte (verifizierbare) Leistungsnachweise vom jeweiligen
Rechnungsleger anzufordern.

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Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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