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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.81

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Im Prüfungszeitraum hat die hierfür verantwortliche städtische Dienststelle insgesamt Marktgebühren in Höhe von € 21.840,00 (einschließlich 20 % Umsatzsteuer)
für die betreffenden Märkte (Trödelmarkt, Wochentrödelmarkt und Christbaummarkt) eingehoben. Im Rechnungsjahr 2018 wurde sohin eine Gesamtsumme von
netto € 8.725,59 und im Vergleichsjahr 2017 ein kumulierter Nettobetrag von
€ 9.474,41 auf der Haushaltsstelle 2/828000+852000 vereinnahmt.
Die Kontrollabteilung nahm aus diesem Anlass eine stichprobenartige Einschau in
die Aufzeichnungen der städtischen Dienststelle hinsichtlich der durch Bar-Inkasso
eingehobenen Marktgebühren sowie in die dazugehörigen Empfangsbestätigungen
(Barbelege).
Unter Zugrundelegung der einschlägigen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) haben Kleinbetragsrechnungen, seit 01.03.2014 wurde die Betragsgrenze auf € 400,00 inklusive Umsatzsteuer erhöht, nachfolgende Rechnungsmerkmale zu beinhalten:







Name, Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
Entgelt für die Lieferung bzw. sonstige Leistung (brutto inkl. Umsatzsteuer)
anzuwendender Steuersatz (bspw. 20 %)
Ausstellungsdatum

Im Zuge der stichprobenartigen Einsichtnahme in die betreffenden Barbelege (Empfangsbestätigung für Marktgebühren) moniert die Kontrollabteilung den fehlenden
Ausweis des anzuwendenden Steuersatzes für die Überlassung von Marktflächen
an den besagten Märkten.
Die Kontrollabteilung empfahl unter Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen die betreffenden Barbelege einer entsprechenden Beurteilung und Neuregelung
in Abstimmung mit der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung zu
unterziehen.
Der seinerzeitigen Stellungnahme war zu entnehmen, dass im Sinne der Empfehlung mit der Abteilungsleitung der MA IV eine Abklärung bzw. eine eventuelle Neuregelung erfolgen werde.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2020 teilte das Amt für Gesundheit,
Markt- und Veterinärwesen der Kontrollabteilung mit, dass die betreffende Angelegenheit noch mit der Abteilungsleitung der MA IV in Abstimmung sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zusammenfassend stellt die Kontrollabteilung fest, dass bei den Abrechnungen der
Impfungen gegen die Humane Papillomaviren (HPV), insbesondere bei jenen Jugendlichen, die einen Selbstkostenanteil zu bezahlen haben, zum Teil organisatorische, verwaltungstechnische und kommunikative Schwachstellen offenkundig wurden.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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