Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.124
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Auch wenn der „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ für das Jahr 2016 – wie vom
Leiter des Geschäftsbereiches Rechnungswesen des Öfteren erklärt wurde – (nur)
einen Nachweis über sämtliche aus Bestandverhältnissen mit der Stadt Innsbruck
vereinnahmte AfA-Mietzinse darstellt, hat die Kontrollabteilung im Zuge ihrer stichprobenartig erfolgten Einschau mehrere Auffälligkeiten festgestellt.
So hatten einige in der Auswertung geführten Hauptmietzinserträge keinen städtischen Bezug, sondern sind v.a. AfA-Mietzinse aber auch Benützungsgebühren,
wertgesicherte Hauptmietzinse u.a.m. Dritten (Gesellschaften, Vereinen und Privatpersonen) vorgeschrieben worden.
Zudem stellte die Kontrollabteilung fest, dass in Einzelfällen Einnahmen aus AfAMietzinsen im geprüften „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ nicht aufgenommen
worden sind.
Außerdem verwunderte die Kontrollabteilung, dass vereinzelt AfA-Mietzinseinnahmen, die auf Basis endabgerechneter Bauvorhaben zu einer Erhöhung des Hauptmietzinses geführt haben, nicht in der gegenständlichen Auswertung aufbereitet
worden sind. Ebenfalls waren die aus rückwirkend verrechneten Mietzinsvorschreibungen resultierenden Mieterträge im vorgelegenen „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ nicht verwertet.
Angesichts der getroffenen Feststellungen wurde eingebracht, diese im Zuge der
Auswertung für das Jahr 2017 einer Berücksichtigung zuzuführen bzw. grundsätzlich Auswertungskriterien zu definieren, um ausschließlich Erträge und Aufwendungen zu erfassen, die im Zusammenhang mit AfA-Mietzinseinnahmen und
AfA-Mietobjekten stehen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren führte die IIG KG aus, den Empfehlungen der
Kontrollabteilung nachzukommen. Im Zuge der Neuerstellung des Berichtes ‚Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte‘ für das Geschäftsjahr 2017 werden die objektbezogenen Feststellungen überprüft, Abweichungen abgeklärt und Korrekturen vorgenommen. Eine einschlägige Information an die Stadt Innsbruck werde mit der Übersendung des Berichtes ‚Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte‘ für das Geschäftsjahr
2017 erfolgen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 hat die IIG KG der Kontrollabteilung (nun)
den Bericht „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ für das Jahr 2017 zukommen lassen. Das Prüfungsergebnis hat den Feststellungen entsprochen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
139
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung u.a. fest, dass bei den Mietobjekten Ing.-Etzel-Str. 5, Innrain 5 - 7/Marktgraben 2 und Wilhelm-Greil-Str. 23 ein
wirtschaftlicher Abgang durch Ausgleichszahlungen abgedeckt bzw. der jährliche
Abgang auf Basis von Einzelabrechnungen durch Transferzahlungen der Stadt
Innsbruck beglichen wird.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
111