Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.126

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
In ihrem Aktenvermerk vom 07.02.2018 resümierte die IIG KG, dass vereinzelt ein
Wechsel zur steuerfreien Vermietung und Verpachtung vielleicht kurz- bis mittelfristig „isoliert betrachtet umsatzsteuerlich positiv wäre, jedoch die Aufwendungen für
die laufende Instandhaltung nicht absehbar und auch dieser isoliert betrachtete Vorteil gegenüber dem erhöhten Verwaltungsaufwand aus der umsatzsteuerlich vermischten Vermietung – insbesondere bei steuerfreier und steuerpflichtiger Vermietung in einem Objekt – nicht überwiegend“ sind.
Im Hinblick auf die Planung, Steuerung und Kontrolle hat die Kontrollabteilung angeregt, weiterhin auf die umsatzsteuerrechtliche Möglichkeit im Zusammenhang mit
der Vermietung und Verpachtung von „AfA-Mietobjekten“ an die Stadt Innsbruck,
von der Steuerpflicht zur Steuerbefreiung zu optieren, Gebrauch zu machen, besonderes Augenmerk zu legen. Dabei wären die monetären Vor- und Nachteile auch
künftig in wiederkehrenden Abständen einer Prüfung bzw. Berechnung zu unterziehen. Schließlich wäre es nach Meinung der Kontrollabteilung zweckmäßig, die hierfür zuständige, städtische Führungskraft über das jeweilige Ergebnis in Kenntnis zu
setzen.
In ihrer Stellungnahme verpflichtete sich die IIG KG, künftig einmal jährlich die Überprüfung zu einem allfälligen Verzicht auf die Option zur Steuerpflicht vorzunehmen.
Dazu werde die dokumentierte, schrittweise Vorgehensweise weiter optimiert und
festgehalten. Dies werde in Abstimmung mit der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung der Stadt Innsbruck erfolgen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

141

Zum Ablauf eines Kalenderjahres wurde zwischen der IIG KG und der MA IV des
Stadtmagistrats abgeklärt, welche noch nicht abgerufenen Finanzmittel des städtischen AO-Haushaltes ins nächste Jahr übertragen oder ggf. für einen späteren Abruf durch die IIG KG oder IISG ins Soll gestellt werden sollen. Die Kontrollabteilung
konnte diesbezüglich feststellen, dass bis einschließlich des Haushaltsjahres 2015
diese Vorgehensweise der Sollstellung und des späteren Abrufs durch die IIG KG
bzw. IISG genutzt wurde.
In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 war man insofern davon abgegangen, dass
in den Auslaufmonaten Jänner 2017 und 2018 freie Finanzmittel der AOH-Budgets
2016 und 2017 jeweils in Form einer Überweisung in Höhe von € 20.495.980,00
(zzgl. € 100.000,00 für Wohn- und Geschäftsgebäude aus Mitteln des Ordentlichen
Haushaltes) bzw. € 19.304.418,00 an die IIG KG übertragen wurden.

Wie einem diesbezüglichen Mailverkehr zwischen dem Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft und dem Geschäftsbereich Rechnungswesen der IIG KG entnommen werden konnte, war diese Änderung im Jahr 2016 einer Softwareumstellung im
städtischen Rechnungswesen geschuldet. In diesem Zusammenhang wurde der IIG
KG die Möglichkeit eingeräumt, Akontozahlungen auf voraussichtlich anfallende und
im Budget 2016 vorgesehene Ausgaben für Bauvorhaben anzufordern. Die Erbringung des üblichen Leistungsnachweises in Form von Auszügen des Baukontos oder
einer Bauabstimmungsliste konnte mit Zustimmung der MA IV im Nachhinein erfolgen. Der Abruf und die Überweisung der Transferzahlung erfolgten in Abstimmung
mit dem damaligen Finanzdirektor. Nachdem sich die gewählte Vorgehensweise lt.
Angaben der IIG KG aufgrund seiner einfachen Abwicklung als vorteilhaft erwies,
wurde diese mit Auslauf des Haushaltsjahres 2017/18 erneut angewandt.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

113