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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.52

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30.1.3 Maglbk/34165/SU-SP/45
Turnerschaft Innsbruck, Jahressubvention
GR Wallasch referiert den Subventionsantrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 04.03.2012,
der Turnerschaft Innsbruck eine Jahressubvention in Höhe in Höhe von € 59.000,-- zu
genehmigen.
GR Kunst: Der Antrag wurde von einer Person unterschrieben, die im Vereinsregisterauszug nirgends aufscheint. Es fehlt daher
gemäß Vereinsstatuten die Unterschrift des
Kassiers.
Zudem möchte ich mitteilen, dass immer
noch die alte Subventionsordnung bei den
Download-Formularen aus dem Jahr 2010
aufscheint. Es gab aber bereits Änderungen, zum Beispiel hinsichtlich des Datenschutzes. StRin Mag.a Schwarzl war hier federführend tätig. Daher ersuche ich, einen
Austausch in der digitalen Form vorzunehmen, damit die neuesten Bestimmungen
aufscheinen.
Bgm. Willi: Die Subventionsansuchen werden jetzt Schritt für Schritt umgestellt und
alle vereinfacht.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Ich trete
jetzt nicht in die Fußstapfen von GR Kunst,
aber es ist mir zufällig ein Passus in den
Statuten aufgefallen. Ich suche einen Basketballverein für meine Tochter und daher
habe ich mir die Statuten näher angesehen.
Dies war leider erst nach der Sitzung des
Ausschusses für Sport und Gesundheit der
Fall.
In den Statuten § 2, Zweck des Vereins,
steht:
"Ausübung, Vermittlung und Förderung des
Breiten-, Leistungs- und Spitzensportes in
allen Bereichen des Sports. Leibeserziehung unter Bedachtnahme auf die sittlichen
und kulturellen Werte des Christentums und
des österreichischen Volks- und Brauchtums. Der Verein übt seine Tätigkeit überparteilich aus und seine Arbeit ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet."
§ 5 besagt, wer Mitglied werden darf:

"Ordentliches Mitglied kann jeder österreichische Staatsbürger werden, Ausländer sofern sie sich uneingeschränkt zu den verfassungsmäßigen Grundsätzen der Republik
Österreich bekennen."
Wir wollten zuerst gegen das Subventionsansuchen stimmen, haben dann aber mit
der Sportstadträtin gesprochen. Sie hat gewährleistet, dass sie mit der Turnerschaft
Innsbruck bereits Kontakt aufgenommen hat
und die besagten Paragraphen geändert
werden. Die kritische Wortwahl wird es nicht
mehr geben. Daher möchte ich für unsere
Fraktion drei Stimmenthaltungen anmelden.
StRin Mag.a Mayr: Bevor ich im Gemeinderat falsch zitiert werde, möchte ich das
nochmals richtigstellen. Ich habe gestern
ein E-Mail von GR Lechleitner erhalten,
dass diese vorstehend genannten Paragraphen Bedenken bei den GRÜNEN verursacht haben und daher Teile der Fraktion ohne genaue Angabe der Personen - der
Gewährung der Subvention nicht zustimmen können.
Im E-Mail war zu lesen, dass der Verein bereits kontaktiert wurde, aber keine Antwort
gekommen ist. Ich wurde ersucht, nochmal
mit dem Verein in Verbindung zu treten. Daraufhin habe ich den Obmann, Dr. Daniel
Pichler, angerufen und ihn nach den Statuten befragt. Dieser teilte mir mit, dass er
sich die Bestimmungen genau ansehen
wird.
Fakt ist und das möchte ich hervorheben,
dass die Turnerschaft Innsbruck ein extrem
niederschwelliges Angebot hat, das sich alle
leisten können. Die Kurse finden in allen
Stadtteilen statt. Der Anteil an MigrantInnen
ist in den Kursen der Turnerschaft Innsbruck sehr hoch. Dort wird ein unschätzbarer Beitrag zur Integration und zum Zusammenleben in der Stadt Innsbruck geleistet.
Das möchte ich hier festhalten und ich
stehe voll und ganz hinter dieser Subvention.
GR Kunst: Zu den GRÜNEN darf ich sagen, dass mir ganz klar ist, dass Euch die
Statuten nicht gefallen, denn es werden die
christlichen Werte und der Staat Österreich
genannt. Das ist mir verständlich.
Die Statuten werden der Vereinsbehörde
übergeben. Anschließend erfolgt eine

GR-Sitzung 18.03.2021