Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.58
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keine weitere Behandlung im Gemeinderat
mehr. Es gab aber einige rechtliche Fragen,
die man noch klären möchte. Deswegen
wurde der Beschlusstext dahingehend abgeändert, dass es nicht mehr diesen Doppelbeschluss gibt, sondern dass wir jetzt
über die Auflage befinden, dann werden die
Stellungnahmen behandelt und dann kommt
der Akt wieder in den Gemeinderat.
Grundbesitzer sehr wichtig, falls diese dort
noch Land kaufen würden. Ich weiß, dass
das alles noch als Freiland gewidmet ist.
Wenn man dort ein Grundstück kaufen
möchte, muss man sich schon erkundigen,
welche Widmung sich darauf befindet. Man
kann nicht darauf vertrauen, dass der Grund
durch den Titel Baulandentwicklungsgebiet
einmal zum Bauland wird.
Alle weiteren Themen können so bis zu einer der nächsten Sitzungen geklärt werden.
Es geht unter anderem darum, dass wir das
Baulanderwartungsgebiet, das derzeit in
Arzl im ÖROKO 2.0 steht und geändert werden soll, in Zukunft zumindest als Zielgebiet
in den Anhang des ÖROKO 2.0 überführen
können. Das sind Dinge, die wir noch klären
und umsetzen müssen. Deshalb erlaubten
wir uns einstimmig, diesen Beschluss zu ändern. Die FPÖ enthielt sich mit dem Hinweis, im Klub noch darüber diskutieren zu
wollen.
Deshalb haben wir uns entschieden, bei
diesem Punkt dagegen zu stimmen und hier
im Gemeinderat enthalten wir uns der
Stimme, da wir darüber im Klub noch nicht
diskutiert haben.
GR Mag.a Seidl: In der letzten Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ging es darum, dieses
Baulanderwartungsgebiet aus dem ÖROKO
2.0 herauszunehmen. Jetzt ist es aber so,
dass wir einen Entwurf vorlegen, um das
Baulanderwartungsgebiet herauszunehmen,
fügen es aber im Anhang als zukünftiges
Entwicklungsgebiet wieder ein. Habe ich
das richtig verstanden?
GR Mag. Krackl: Nein, das ist jetzt nicht
ganz korrekt. Die Änderung würde bedeuten, dass das Baulanderwartungsgebiet mit
diesem Entwurf aus dem ÖROKO 2.0 gelöscht wird. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte war es aber
schon ein Thema, dass in Zukunft noch ein
Versuch gewagt werden kann, wieder zu einer Umlegung zu kommen, damit es irgendwann wieder Bauland sein kann.
Dann kann es aber im ÖROKO 2.0 nicht als
Baulanderwartungsgebiet formuliert werden,
da es in absehbarer Zeit realisiert werden
müsste. Dieses Gebiet als Zielgebiet zu benennen, soll das erreichbare Ziel sein. Es
geht damit auch vor allem um die Umfahrung Arzl-Nord. Deshalb einigten wir uns
darauf, dies festzuhalten.
GR Kunst: Die heutige Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte war wieder sehr interessant.
Mir waren die Schadensansprüche gewisser
GR-Sitzung 18.03.2021
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Duftner: Auch mir tut es leid, dass wir
die heutige Sitzung des Gemeinderates verzögert haben. Gerade beim Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ist
es aber oft so, dass die Diskussionen sehr
konstruktiv sind, auch wenn sie manchmal
lange dauern. Schlussendlich sind wir aber
zu einer sehr guten Lösung gekommen.
Dieses Gebiet hat nicht nur unseren Gemeinderat beschäftigt, sondern mindestens
vier BürgermeisterInnen über 16 Jahre hindurch. Das ist eine langwierige Geschichte.
Ich denke, dass niemand wirklich glücklich
ist, dass es jetzt so geendet hat. Es wurden
sehr viel Arbeit und sehr viele Stunden von
unzähligen Menschen hineingesteckt, damit
dieses Baulandumlegungsverfahren stattfinden kann.
Wir wollten das Gebiet erschließen und damit geförderten Wohnbau für die Stadt Innsbruck gewinnen. Bedauerlicherweise sind
unsere ganzen Bemühungen gescheitert.
Das Land Tirol hat im Februar 2021 das
Baulandumlegungsverfahren eingestellt.
Unser Problem ist, dass wir möglichst
schnell handeln und die Auflage heute beschließen müssen.
Da ich keine Juristin bin, kann ich nur dem
vertrauen, was mir die ausgebildeten Menschen, wie der Baudirektor selbst und die
JuristInnen des Rathauses sagen: Wenn
derzeit im guten Glauben Grundverkehr
stattfindet und Grundstücke verkauft werden, werden diese nicht zu Freilandpreisen
gehandelt, sondern gehen darüber hinaus.