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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.59

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- 216 -

Solange wir das ÖROKO 2.0 nicht ändern,
können sich die potentiellen KäuferInnen
darauf berufen, dass sie im guten Glauben
gehandelt haben, da dieses Gebiet bald
entwickelt werden soll. Sie könnten von der
Stadt Innsbruck Schadensersatz fordern. Es
könnte uns passieren, dass die Stadt Innsbruck tatsächlich verurteilt wird und die Differenz zahlen müsste.
Es gab viele Zweifel, über die man reden
musste. Ich bin sehr dankbar, dass wir zu
diesem Kompromiss gekommen sind. Es
gibt nun nicht diesen Doppelbeschluss mit
der verkürzten Auflagefrist. Wir haben das
getrennt und können die Auflage trotzdem
heute beschließen.
Die Ergänzung bezüglich des Zielgebietes
macht Sinn, weil sie für das Gebiet ArzlNord in den Erläuterungen des ÖROKO 2.0
enthalten ist. Es ist so gesehen nur logisch.
Wenn man Arzl-Nord irgendwann als Zielgebiet ausweist, muss man das natürlich bei
Arzl-Ost auch machen.
Ich bedanke mich dafür, dass der Beschluss
einstimmig war, wenn auch mit Enthaltung
der FPÖ, und hoffe, dass wir heute zumindest die Auflage verabschieden können.
GR Mag. Plach: Vorweg freue ich mich,
dass GRin Duftner auch das Bekenntnis der
GRÜNEN zu diesem Baulanderweiterungsgebiet geäußert hat. Das war bisher nicht
immer so eindeutig. Aus unserer Sicht war
es immer klar, dass das Gebiet ein wichtiges Entwicklungspotenzial in der Stadt Innsbruck hat und weiter verfolgt werden muss.
Es ist traurig und für mich nicht erklärbar,
warum das Baulandumlegungsverfahren
von Seiten des Landes Tirol eingestellt
wurde. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen. Nun gilt es sicherzustellen, und da ist
der Beschluss, der nun vorliegt, sehr gut,
dass wir einerseits eine klare Freilandwidmung auf diesen Gebieten haben und dann
nicht in die Gefahr kommen, dass aufgrund
der ÖROKO-Ausweisung ein Erwerb dieses
Baulanderwartungsgebietes möglich ist.
Weiters müssen wir klar in das Regime des
Tiroler Grundverkehrsgesetzes fallen, um
eine Immobilienspekulation hintanzuhalten.
Hier tut uns noch einmal eine Auflage gut.
Etwaige Befürchtungen bezüglich Schadenersatzansprüchen, die bei solchen Widmungen immer aufkommen, würde ich nicht so
GR-Sitzung 18.03.2021

als relevant sehen. Hier geht es eher um
eine stadtplanerische Sache.
GR Mag. Krackl: Ich möchte
GR Mag. Plach in der Argumentation unterstützen. Es wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte intensiv
diskutiert. Ich persönlich sehe das Thema
Schadenersatz eigentlich nicht, da uns das
im Umkehrschluss bei vielen anderen Dingen, die mit Raumplanung oder -widmung
zu tun haben, auch treffen könnte. Ich
würde mit solchen Annahmen sehr vorsichtig sein.
Wo es viele JuristInnen gibt, gibt es auch
viele Meinungen. Ich bin nur Hobby-Jurist,
bin aber der Meinung, dass uns das nicht so
hart trifft, wie es dargestellt wurde. Trotzdem wurde ein guter Kompromiss gefunden, weil wir die Flanke zugemacht haben,
indem wir einen Entwurf auflegen und damit
nach außen an die Öffentlichkeit signalisieren, dass hier in nächster Zeit nichts zu erwarten ist.
Ich stimme GR Mag. Plach zu, dass es bedauerlich ist, dass die Baulandumlegung
nicht funktionierte. Das liegt aber meines
Erachtens nicht zwingend nur am Land Tirol, sondern vor allem an den GrundstückseigentümerInnen, die zustimmen müssen.
Es braucht hier einen Konsens, der wohl
nicht gegeben war. Das ist erstaunlich, da
man aus Freiland Bauland macht, egal ob
es einen geförderten Anteil gibt oder nicht.
Das wäre eine massive Wertsteigerung
quasi über Nacht, wie es GR Mag. Fritz
schon einmal betont hat.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte wurde mehrfach festgehalten, dass dieses Thema nicht an das
"Schwarzbauten-Thema" gekoppelt ist, wo
es auch große Probleme gibt und Familien
vor dem Problem stehen, dass ihr Haus abgerissen werden muss. Es wird versucht,
auf allen Ebenen Lösungen zu finden, auch
wenn jede/r sagt, dass es diese nicht geben
wird.
Ich würde empfehlen, diesen Punkt so abzustimmen, wie er im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte behandelt wurde - also in zwei Stufen. Erstens
den Entwurf, dann gibt es Stellungnahmen
und Diskussionen. Wir werden darüber reden, wie das derzeitige Baulanderwartungsgebiet in ein Zielgebiet übertragen werden