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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.64

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- 221 -

(Seite 219) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
39.2

GfGR/45/2021
COVID-19-Impfung, Ausgabe von
zwei Taxigutscheinen an über
80-Jährige (GR Mag. Falch)

Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Mag. Falch eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 219) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
GR Mag. Falch: Ich glaube, dass die Problematik allgemein bekannt ist. Besonders ältere Menschen über 80 Jahren sind von der
Corona-Epidemie sehr stark betroffen.
Diese Personen müssen - wie wir alle - ab
und zu zum Arzt, zum Friseur und wollen
sich testen oder impfen lassen. Teilweise
haben die Personen aber kein eigenes Auto
und niemanden, der sie zum Impfen oder
wohin auch immer chauffiert. Es besteht
auch die Angst, in öffentliche Verkehrsmittel
einzusteigen.
Darum wäre es wichtig, dass man diesen
Menschen hilft. Um ihnen eine sichere Mobilität zu ermöglichen und auch, um das Infektionsrisiko, dem sie immer wieder ausgesetzt sind - speziell im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) -, zu reduzieren, wäre es ein großartiges Entgegenkommen, wenn man diesen Menschen zumindest zwei Gutscheine im Wert von € 10,-zur Verfügung stellen könnte. Eine rasche
Umsetzung wäre sehr wichtig.
Ich ersuche,
den dringenden Antrag (Seite 219) dem
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Schultze: Meine Schwiegereltern sind
84 und 87 Jahre alt. Sie kamen zur Impfstation, indem sie die Rettung angerufen haben. Diese hat sie dann hingebracht. Ich
glaube, dass das eine viel bessere und vernünftigere Möglichkeit wäre, ältere Menschen zur Impfstation zu bringen, als mit
dem Taxi zu fahren.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Wir finden
die Idee liebevoll und nett und unterstützen
das auch gerne. Es ist aber bei solchen Din-

GR-Sitzung 18.03.2021

gen immer schwierig, da es in dieser Altersgruppe Menschen gibt, die sich das Taxi
leisten können und eine Kontrolle zu aufwendig wäre.
Bei diesem Antrag fehlt allerdings die Bedeckung. Ich dachte, dass wir hier streng sind.
Wer soll das bezahlen? Was kostet das
oder wie wird das berechnet?
Bgm. Willi: Genau aus diesem Grund steht
der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat.
GR Mag. Plach: Ich finde es sehr gut, dass
bei mangelnden Bedeckungsvorschlägen
nun die Zuweisung an den Stadtsenat erfolgt, denn da gibt es von mir dann auch
noch einen Antrag.
Zur Wortmeldung von GR Schultze möchte
ich anmerken, dass die Rettung kein "Blaulicht-Taxi" ist. Das ist sehr wichtig. Als jemand, der jahrelang im Rettungsdienst, zuerst als Zivildiener und dann ehrenamtlich,
tätig war, möchte ich sagen, dass es einen
qualifizierten Krankentransport gibt, wenn
eine ärztliche Indikation vorliegt. Das wird
sehr gerne durch Dienstwägen und die Bediensteten der Rettungsorganisationen abgewickelt. (Beifall)
Wenn so etwas in diesem Gremium gesagt
wird, muss ich mich leider vor die KollegInnen der Rettungsorganisationen stellen.
Das darf nicht passieren. Wir müssen solche Angebote schaffen und ich finde es gut,
wenn der Antrag von GR Mag. Falch in den
Stadtsenat kommt. Vielleicht gibt es noch
intelligentere Lösungen, da ich die Notwendigkeit bei bereits geimpften Personen nicht
so sehe.
Ich sehe allerdings die Intention dieses Antrages und befürworte es, dass dieses
Thema im Stadtsenat diskutiert wird. Lassen wir aber bitte die Rettung aus dem
Spiel.
StRin Mag.a Mayr: Von GRin Mag.a KlinglerNewesely kam die Frage auf, wie viel das
kosten würde. Ich ließ mit Stand gestern erheben, wie viele InnsbruckerInnen es gibt,
die über 80 Jahre alt sind. Hauptwohnsitzlich, wie es der Antrag von GR Falch vorsieht, sind das 7.708 Personen. Das würde
dann ungefähr € 154.000,-- kosten. Die Diskussion über die Umsetzung werden wir
dann im Stadtsenat und mit den Ämtern führen.