Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.83

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- 240 -

und die Stadtsenatsmitglieder sind dort die
BürgermeisterInnen. Diese werden direkt
vom Gemeinderat gewählt, was auch etwas
für sich hat.
Eine Verfassungsänderung mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat wird so
schnell nicht zustande kommen. Das ist
eine große Hürde.
Die Kleinfraktionen kämpften immer um ihre
Beteiligung, was durch unser durchlässiges
System möglich ist. Ich finde es schön, dass
so viele neue Parteien den Einzug in den
Gemeinderat der Stadt Innsbruck schaffen.
Da vermisse ich allerdings, dass die VertreterInnen der Überparteien nicht mehr zu
den Ausschüssen kommen. Das ist eines
der Themen, das auch GR Appler im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss einbrachte.
Im Ausschuss diskutieren wir den Proporz
wieder, und ob wir alle Stadtsenatsmitglieder mit einer Amtsführung ausstatten wollen
oder nicht. Das findet nun schon mehrere
Monate statt und hierbei vermisste ich
GR Mayer. Vielleicht bekam er es gar nicht
mit, dass es diese Diskussion gibt.
Auf jeden Fall ist der Stand der Dinge der,
dass wir uns in anderen Städten ansehen,
wie das praktisch funktioniert. Es ist nicht
jede Stadt mit einer anderen vergleichbar,
da es bei manchen eine BürgermeisterInnen-Direktwahl gibt und in anderen nicht.
Man muss sich genau ansehen, wie das
System ineinander greift und welche praktischen Auswirkungen es hat.
Die populistisch dargelegte Milchmädchenrechnung bezüglich der Überzahlung der
nicht amtsführenden StadträtInnen von
€ 3.500,-- kann nach hinten losgehen. Denn
es gäbe dann amtsführende StadträtInnen
mit "Mini-Ressorts", die einen viel höheren
Gehalt bekommen. Wo ist der Gewinn?
Man erreicht eigentlich nur das, gegen das
man argumentiert hat.
Deshalb kann man diesem Antrag so nicht
zustimmen und ich bitte daher um Ablehnung von allen Seiten.
GR Mayer: Dass Ihr GRÜNEN den Antrag
ablehnt, ist natürlich nicht verwunderlich. Zu
den Ausführungen von GRin Duftner möchte
ich noch einen Satz hinzufügen: Ihr wart da-

GR-Sitzung 18.03.2021

gegen, dass die Kleinfraktionen in den Ausschüssen, in denen sie ZuhörerInnen sind,
einen Ersatz schicken dürfen.
Wir gehen alle nebenbei einer normalen Arbeit nach. Was Du, GRin Duftner, den ganzen Tag so machst, weiß ich nicht. Ich habe
einen normalen Job und kann nicht nur vom
Geld als Gemeinderat leben. So geht es
den meisten in diesem Haus. Ich bitte deshalb um Zügelung solcher Aussagen.
GR Appler warf mir Populismus vor. Seit
wann müssen wir die Anträge absprechen,
die wir im Gemeinderat einbringen? Seit
wann ist das so? Du hast gesagt, dass der
Antrag nicht abgesprochen wurde. Es steht
auch nicht im Antrag, dass Bgm. Willi zum
Land kriechen und irgendetwas erbetteln
muss. Es ist ein ganz normaler Antrag.
Arbeit gäbe es in der Stadt Innsbruck genug. Zur Argumentation, dass alles so kompliziert ist und wir so viel ändern müssten,
muss ich sagen, dass Gesetze da sind, um
sie zu ändern. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist ein Landesgesetz. Deshalb ist dieser Antrag so formuliert, wie er vorliegt.
Ich bin genauso wie GR Appler in der Bevölkerung unterwegs und kann ihr aber
nicht erklären, warum zwei Stadträte nicht
arbeiten dürfen. Das hat wirklich nur einen
ideologischen Grund. Ihr GRÜNEN habt
einfach eine Ideologie und lasst die Personen nicht arbeiten. Es gibt in Wahrheit keinen anderen Grund. (Unruhe im Saal)
Es gibt keinen anderen Grund, das muss
man Euch einmal sagen. Die Einzigen, die
das nicht glauben, seid Ihr! Jede/r weiß das,
nur Ihr nicht! Das muss in aller Deutlichkeit
gesagt werden. Alles Weitere kommt dann
beim nächsten Tagesordnungspunkt.
GR Onay: Bei einem Punkt muss ich
GR Mayer entschieden widersprechen. Er
behauptet, dass es grüne Ideologie ist. Das
hat mit Ideologie überhaupt nichts zu tun.
Vor allem, wenn ich mir Basisdemokratie an
die Fahnen hefte und danach die ErsatzgemeinderätInnen als ZuhörerInnen in den
Ausschüssen mit politischem Beschluss ablehne, passt etwas nicht.
Das kann entweder die Ideologie sein oder
die Entscheidung. Zuerst will man uns einreden, dass es gesetzlich nicht möglich ist.
Dann wurde ein Gutachten von Univ.-