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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.154

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Refundierungsbeträge erfolgt(e) im städtischen Haushalt im UA 911000 – Darlehen
(sowie nicht aufgeteilt) auf den Voranschlagsposten 249000 – Darlehen an Finanzunternehmen und andere sowie 820000 – Zinsen an Darlehen.
Auffallend war jedoch für die Kontrollabteilung der sich auf diesen beiden einnahmenseitigen Voranschlagsposten ergebende schließliche Rest von insgesamt
€ 88.691,44. Bei Bereinigung der Zins- und Tilgungsvorschreibungen für die jeweiligen IV. Quartale bzw. 2. Halbjahre des Jahres 2018 (€ 62.731,26), welche zum
Rückersatz üblicherweise Anfang des Folgejahres (also 2019) vorgeschrieben und
bezahlt werden, ließ sich ein verbleibender schließlicher Rest von insgesamt
€ 25.960,18 errechnen. Die dahingehende Abstimmung der Kontrollabteilung führte
zum Ergebnis, dass von einem betroffenen Rechtsträger offensichtlich zwei Vorschreibungen aus Vorjahren (III. Quartal 2017 und I. Quartal 2018) zum Zeitpunkt
der Einschau der Kontrollabteilung Anfang August 2019 unbeglichen waren. Zusätzlich war auch die dahingehende Vorschreibung betreffend das I. Quartal 2019 im
Betrag von € 12.980,09 vom betroffenen Rechtsträger zum damaligen Prüfungszeitpunkt noch nicht beglichen worden.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, die aufgezeigten Kassenreste abzustimmen und die Zahlung der ausständigen Beträge beim betroffenen Rechtsträger einzumahnen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren bestätigte die betroffene Dienststelle, dass die Kassenreste überprüft worden wären und die Rückstände beim betroffenen Schuldner eingefordert
werden würden.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 bestätigt die Kontrollabteilung, dass von
ihr anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadtgemeinde Innsbruck
eine Bereinigung der per 01.01.2019 ausgewiesenen Kassenreste festgestellt werden konnte. Somit sind die von der Kontrollabteilung monierten rückständigen Zahlungen geleistet worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Überprüfung der buchhalterischen Verarbeitung der Zahlungen für Tilgung und
Zinsen bzw. deren Abwicklung über die konkreten UA, die als Folge der jeweiligen
Zuordnung und Vereinnahmung der Kreditmittel festgelegt sind, zeigte nach Einschätzung der Kontrollabteilung – wie bereits auch von ihr bei der vorjährigen Prüfung angemerkt – Inkonsistenzen.
Zusammengefasst dargestellt wurden die Zinszahlungen der bei der EIB beanspruchten Kredittranchen 1, 2 und 3 (über insgesamt € 50,0 Mio.) vollständig im
UA 875000 – Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH verbucht. Dahingehend machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass die (buchhalterische) Vereinnahmung der Kreditmittel auch in anderen UA erfolgt ist.
Dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, die von ihr aufgezeigten Sachverhalte zu überprüfen und künftig
gegebenenfalls eine den Vereinnahmungsverhältnissen entsprechende Verbuchung der Zins- und Tilgungszahlungen sicherzustellen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren erläuterte die Fachdienststelle die maßgeblichen buchhalterischen
Umstände aus ihrer Sicht.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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