Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.193
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Textziffer
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 teilte das geprüfte Amt der Kontrollabteilung mit, dass ein neues (Schicht-)Modell bei der Berechnung eingeführt wurde.
Entsprechende Nachweise wurde ebenfalls übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die aufgezeigte Form der Abgeltung für die Rufbereitschaft im Bereich des geprüften Amtes führt aufgrund der teilweise ausgedehnten Bereitschaftszeiten zu hohen
Zeitguthaben, die über Zeitausgleich abgebaut wurden.
Die Kontrollabteilung nahm als Referenzbeispiel das Jahr 2018, zumal die Werte
von 2017 ähnlich ausfielen und auch der Trend im Jahr 2019 (Daten bis Oktober
2019) jenen des Jahres 2018 folgte.
Aufgrund der ständigen Erreichbarkeit der Wasenmeister fielen hier naturgemäß die
meisten Stunden als Abgeltung der Rufbereitschaft an (rd. 1.375 Stunden). Die
Ärzte (rd. 825 Stunden) und die Desinfektoren (rd. 734 Stunden) blieben aufgrund
der festgelegten Rufbereitschaftszeiten deutlich hinter den Wasenmeistern. Insgesamt konnte im Jahr 2018 durch die Rufbereitschaften der Dienstnehmer ein Zeitguthaben von rd. 2.934 Stunden errechnet werden. Zum Vergleich wird an dieser
Stelle die Jahressollarbeitszeit (abzüglich Urlaub und Feiertage) eines durchschnittlichen österreichischen Arbeitnehmers für 2018 mit rd. 1.723 Stunden angegeben.
Diese Zahl stammt von einer Agentur der Europäischen Union, namentlich der „European Fondation for the Improvement of Living and Working Conditions“.
Die Kontrollabteilung hat bei ihrer weiteren Berechnung auch die Dienstnehmeranzahl berücksichtigt, die im jeweiligen Dienstrad eingesetzt wurde und so einen Monatsdurchschnitt pro Person der Gleitzeitguthaben für 2018 berechnet. Hier wurde
deutlich, dass bei den Wasenmeistern im Durchschnitt pro Dienstnehmer und Monat
rd. 57 Stunden – aufgrund der Abgeltung der Rufbereitschaft – dem Zeitguthaben
gutgeschrieben worden sind. Bei den zwei Desinfektoren wurden im monatlichen
Durchschnitt rd. 30 Stunden und 35 Minuten und bei den 5 Ärzten rd. 13 Stunden
und 45 Minuten errechnet.
Durch die teilweise große Anzahl der Rufbereitschaften wurden sehr hohe Zeitguthaben aufgebaut, die nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung das Aufrechterhalten eines Dienstbetriebes auch im Hinblick auf bspw. Krankenstände oder Urlaubskonsumation erschweren. Aus Sicht der Kontrollabteilung war die Abgeltung
der Rufbereitschaft durch die geltende Zeitausgleichsregelung (in Kooperation mit
dem Amt für Personalwesen) daher zu evaluieren.
In der Stellungnahme des Anhörungsverfahrens machte die Amtsführung deutlich,
dass aus ihrer Sicht eine neue Überstundenabrechnungsform zu finden sei, welche
den dienstlichen Erfordernissen der betroffenen Referate entspricht.
Die Follow up – Einschau 2020 zeigte, dass die Diensteinteilung (u.a. mit mehr Personal) neu geregelt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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