Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.198
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Textziffer
Nachdem die vermieteten Triebwägen von Stadt und Land finanziert worden sind,
kamen die daraus erzielten Erlöse den beiden Finanzierungsträgern im Rahmen der
Abrechnung von Infrastrukturaufwendungen der Regionalbahn zu Gute. Dabei beliefen sich die gesamten Mieterlöse bis 31.12.2012 (das war der Zeitpunkt des Abschlusses der ersten Projektprüfung der Kontrollabteilung) auf einen Betrag von
€ 308.047,98. Von dieser Summe entfiel ein Anteil von € 211.452,71 auf die Stadt
und ein Anteil von € 96.595,27 auf das Land. Diese vorgenommene Aufteilung anhand der Finanzierungsquoten der betreffenden Triebwägen war für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Für die bei der (Folge-)Prüfung maßgeblichen Jahre 2013 bis 2016 (die Mietverhältnisse wurden bis 31.03.2016 bzw. 30.04.2016 verlängert) vereinnahmte die IVB für
die beiden Triebwägen Mieterlöse in einem Gesamtausmaß von € 987.500,00. Von
dieser Gesamtsumme wurde ein Betrag von € 682.888,33 der Stadt und ein Betrag
von € 304.611,67 dem Land zugeordnet. Dabei waren die nach den Finanzierungsquoten von Stadt und Land an den jeweiligen Triebwägen ermittelten Verteilungsprozentsätze für die Jahre 2013 bis 2015 für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Hinsichtlich der im Jahr 2016 von der IVB vorgenommenen Aufteilung der Mieteinnahmen ergab sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung allerdings eine Differenz. Nach den von ihr angestellten Berechnungen wäre die Stadt Innsbruck mit
einem zusätzlichen Betrag von € 2.046,67 zu entlasten (und im Gegenzug das Land
mit diesem Betrag zu belasten) gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl der IVB, diesen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine Berichtigung bei der nächsten Regionalbahnabrechnung herbeizuführen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren bestätigte die IVB, dass der monierte
Betrag von € 2.046,67 in der Regionalbahnabrechnung per 31.12.2019 berücksichtigt worden sei.
Für die aktuelle Follow up – Einschau 2020 wurde von der IVB gegenüber der Kontrollabteilung der diesbezügliche (Gutschrifts-)Nachweis erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei der Durchsicht der Kontobewegungen der Jahre 2013 bis 2019 hinsichtlich der
beiden von der IVB eingerichteten Baugirokonten wurde für die Kontrollabteilung
eine zum Jahresende 2016 von der Stadt geleistete Zahlung auffällig. Dies insofern,
als von der Stadt am 19.12.2016 ein Betrag von € 10.000.000,00 auf das Baugirokonto „Regionalbahn“ zur Auszahlung freigegeben worden ist. Dieser Auszahlung
ging eine Geldmittelanforderung der IVB vom 14.12.2016 voraus, mittels welcher
die IVB den angeführten Betrag abgerufen hat. Die näheren Hintergründe des Zustandekommens dieser Zahlung der Stadt an die IVB wurden von der Kontrollabteilung im Bericht beschrieben.
In Verbindung mit dieser Zahlung der Stadt stellte die Kontrollabteilung fest, dass
von der IVB im weiteren zeitlichen Verlauf Veranlagungen im Rahmen von CashPooling-Transaktionen im IKB AG-Konzern vorgenommen worden sind.
Die Kontrollabteilung ging davon aus, dass die IVB für diese vorgenommenen Veranlagungen im Wege der Bereitstellung dieser Gelder für den IKB AG – Cash-Pool
Zinserträge lukrieren konnte. Zu diesen Zinserträgen merkte die Kontrollabteilung
an, dass eine Gutschrift an die Stadt bei den von der IVB erstellten InfrastrukturAbrechnungen allerdings nicht feststellbar war.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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