Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.199
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Textziffer
Nachdem die auf den Baugirokonten erwirtschafteten Zinserträge von der IVB an
die Projektfinanciers weitergereicht werden/wurden, empfahl die Kontrollabteilung
der IVB, diese Vorgehensweise auch im Zusammenhang mit den Zinserträgen aus
den aufgezeigten Cash-Pooling-Transaktionen in Erwägung zu ziehen.
Dazu berichtete die IVB in ihrer damaligen Stellungnahme, dass der Empfehlung
Folge geleistet worden sei. Die Zinserträge aus dem Cash-Pooling (€ 1.774,52) wären in der ersten Regionalbahnabrechnung im Jahr 2020 bei der Stadt Innsbruck
berücksichtigt worden.
Für die aktuelle Follow up – Einschau 2020 wurde von der IVB gegenüber der Kontrollabteilung der diesbezügliche (Gutschrifts-)Nachweis erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Stadt Innsbruck war in der Lage, ihre durch die Realisierung des Regional- und
Straßenbahnprojektes an die IVB zu leistenden Gesellschafterzuschüsse bis zum
Jahr 2016 aus Eigenmitteln zu bedecken. Diese Eigenmittel stammten im Wesentlichen aus dem Verkauf eines zweiten Teiles von Aktien der Stadt an der IKB AG an
die TIWAG. Seit dem Jahr 2016 sind von der Stadt zur Bedeckung ihrer Projektzahlungen (auch) Fremdmittel aufgenommen worden. Diese Kreditmittel wurden von ihr
bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) beansprucht.
Die (Finanzierungs-)Verträge wurden zwischen der EIB und der Stadt abgeschlossen. Dennoch kommt auch der IVB in dieser Finanzierungskonstellation eine wesentliche Rolle – nämlich jene der Projektumsetzungsverantwortlichen – zu. Aus
diesem Grund wurde die IVB im Wege eines so genannten Projektdurchführungsvertrages (Vertragspartner sind die EIB, die Stadt und die IVB) in die zwischen der
EIB und der Stadt bestehenden Vertragsbeziehungen eingebunden.
Die Kontrollabteilung stellte bei ihrer Prüfung fest, dass die IVB anlässlich der Notwendigkeit zur Unterfertigung des Projektdurchführungsvertrages einen externen
Berater mit der Überprüfung der Vertragswerke beauftragt hatte. Unter dem Titel
„Begutachtung Verträge Projekt Tram/Regionalbahn“ stellte das Beratungsunternehmen eine Rechnung über den Betrag von netto € 15.000,00 an die IVB.
Bei der Prüfung dieser Faktura war für die Kontrollabteilung der in der Rechnung
angeführte lange Leistungszeitraum (01.07.2015 – 30.06.2016) auffällig; dies vor
allem auch aufgrund des Umstandes, dass auf der Seite der Stadt Innsbruck die
Prüfung der EIB-Verträge (erst) ab Ende März 2016 stattgefunden hatte. Eine dahingehende Abklärung bei der IVB brachte das Ergebnis, dass lediglich ein Betrag
von € 8.500,00 die EIB-Thematik betreffe. Der restliche Betrag von € 6.500,00
würde auf diverse (andere) Beratungsleistungen im angeführten Leistungszeitraum
entfallen.
Nachdem von der IVB die Gesamtkosten (netto € 15.000,00) im Rahmen der Regionalbahn-Abrechnung berücksichtigt worden sind, empfahl die Kontrollabteilung
der IVB, eine entsprechende Korrektur in den Regionalbahn-Abrechnungsunterlagen herbeizuführen. Dies insofern, als nach Meinung der Kontrollabteilung die bisherige Weiterverrechnung (an Stadt und Land) um den Betrag von netto € 6.500,00
zu kürzen war. Im damaligen Anhörungsverfahren bestätigte die IVB, dass der
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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