Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.278

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vor Neuwidmung, Festlegung der Baulandfläche Wohnen für die kommenden 10 Jahre, Vorgaben für Anteile geförderter Wohnbau).
Keine Ausweisung von neuen Baulanderweiterungsgebieten im ÖROKO
sondern statt dessen Definition von "Zielgebieten". Dadurch fallen künftige Erweiterungsgebiete noch nicht unter Bauland gemäß Grundverkehrsgesetz und können noch nicht (spekulativ) verkauft werden.

Weiters wurde, um Baulandspekulation zu verhindern, weiter an dem fachlichen und politischen Grundsatz der Stadt Innsbruck festgehalten, Neuwidmungen von Bauland, Umwidmungen zur Aufwertung von Bauland sowie
Verdichtungen nur basierend auf konkreten Projekten mit konkretem Bedarf
und dem Nachweis eines öffentlichen Interesses an der Planänderung zu ermöglichen. Zum öffentlichen Interesse zählt insbesondere auch der leistbare
bzw. geförderte Wohnbau.
Der Einsatz des Instrumentariums der "Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau" im ÖROKO 2.0 erfolgte nicht. Dies wurde im Zuge der Beschlussfassungen zur Fortschreibung des ÖROKO 2.0 mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2018 abgelehnt.
Zur Vertiefung bzw. zur Auslegung und allfälliger Anpassung der Instrumentarien gemäß TROG wird von den zuständigen Dienststellen laufend Kontakt
mit der zuständigen Abteilung Raumordnungsrecht des Amtes der Tiroler
Landesregierung gesucht sowie werden entsprechende Stellungnahmen zu
Gesetzesentwürfen eingebracht.
Frage 4:

"Im Sinne der Fortführung der aktiven Wohnbaupolitik der Stadt wollen wir in dieser Periode mindestens 3.000 geförderte Wohnungen inklusive gefördertem studentischen Wohnen errichten und gemeinsam mit der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG), allen gemeinnützigen Wohnbauträgern und der Liegenschaftsverwaltung einen sozialen Wohnbaupfad festlegen, der diese Projekte konkretisiert sowie allfällige mögliche neue Potentiale in allen Stadtteilen erschließt."
Wie viele geförderte Einheiten wurden seit der Unterzeichnung des Arbeitsübereinkommens errichtet? (Bitte aufschlüsseln in "geförderte Wohnungen" und
"gefördertes studentisches Wohnen")

Antwort:

Mit Stand Januar 2021 (Quelle ARGE Wohnen) wurden 681 geförderte Mietwohnungen und 55 Einheiten geförderte Sonderwohnformen errichtet (in
Summe 736).
Es wurden noch keine geförderten Studierendenheime errichtet.
Laut ARGE Wohnen sind aktuell bis 2024 weitere rund 1.500 geförderte Mietwohnungen in Planung, Einreichung und/oder Bau (davon unter anderem
307 Wohnungen Baufeld 1/Campagnereiter-Areal, Übergabe 2022), knapp
250 geförderte Sonderwohnformen und auch knapp 1.000 geförderte Studierendenwohnungen.

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