Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.283

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neue Tausch-Wohnung gestellt. Diese möchten die TauschwerberInnen in
der Wohnungsvergabe weitestgehend berücksichtigt sehen.
Versuche der Vermittlung eines gegenseitigen Tausches scheiterten meist
an den individuellen Wünschen, am Zustand, an den Kosten der Wohnungen
oder etwaigen gesundheitlichen Einschränkungen.
In den aktuellen Richtlinien für die Wohnungvormerkung bzw. -vergabe werden Tauschfälle zusätzlich berücksichtigt. Eine höhere Bepunktung geht
einher mit einer besseren Reihung. Diese spiegelt sich wiederum in einer
schnelleren Wohnungsvergabe wider. Einerseits erhalten WohnungswerberInnen Punkte für die Rückstellung und andererseits für die Größe der Wohnung. Die punktemäßige Berücksichtigung von älteren (> 65 Jahren) Wohnungs-Tausch-WerberInnen wird ebenso bereits praktiziert. Der Altersdurchschnitt der für einen Wohnungstausch vorgemerkten 1- bis 2-PersonenHaushalte liegt bei 57 Jahren. Mit all diesen Maßnahmen wird aus Sicht des
Amtes das Auslangen gefunden.
Es stellt sich die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis für das Erstellen
und Betreiben einer eventuellen Tauschbörse für eine relativ überschaubare
Anzahl an potentiellen BewerberInnen. Dies wird auch in Bezug auf Datenschutz, -qualität und -pflege der Bewerbungen gesehen.
Unabhängig davon wickelt die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, jährlich
mehrere gegenseitige Tauschfälle ab. Diese finden sich auf verschiedenen
Plattformen wie Facebook, willhaben, Stadtblatt, Tiroler Tageszeitung (TT).
In weiterer Folge treten diese mit ihrem Wunsch nach gegenseitigem Tausch
an das Amt heran. Dieses prüft die Anträge entsprechend den Richtlinien.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können gegenseitige Wohnungstäusche
oft binnen ein paar Wochen abgewickelt werden.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

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5h

50 min