Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.284
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(zu Punkt 44.5)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.03.2021
Stadtmagistrat Innsbruck, Schneeräumung; Zahl GfGR/29/2021;
ANFRAGE von GR Mag. Kuprian vom 25.02.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mag. Kuprian hat am 25.02.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Aufgrund der vielen Beschwerden aus der Innsbrucker Bevölkerung stellt der SPÖ-Gemeinderatsklub folgende Fragen, um deren Beantwortung wir ersuchen:
Frage 1:
Gibt es für die Stadt Innsbruck einen Schneeräumplan?
- Wenn ja, von wem wurde dieser erstellt?
- Welche städtischen und andere Beteiligten wurden/werden in die Erstellung so
eines Schneeräumplanes eingebunden?
- Wer ist seitens der Stadt federführend für eine funktionierende Schneeräumung
verantwortlich bzw. kann allfällige Prioritätensetzungen veranlassen/ändern?
- Gibt es Stellungnahmen durch den Behindertenbeirat oder anderer Organisationen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung(en) vertreten, betreffend
die Schneeräumung in Innsbruck?
Antwort:
Ja, es gibt Schneeräumpläne. Die Räumung der von der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, sowie der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, betreuten Fahrbahnen,
Geh- und Radwege erfolgt nach festgelegten Plänen. Für den Schneeräumplan in der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, sind die StraßenmeisterInnen zuständig und wird dieser jährlich unter anderem bei der Winterdienstbesprechung mit der Amtsleitung erörtert und evaluiert. Die Detailplanung erfolgt
in der jeweiligen Zuständigkeit der StraßenmeisterInnen (Ost/West/Mitte).