Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.290

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Frage 9:

Werden in der Planung für die Schneeräumung bzw. im konkreten Bedarfsfall
auch externe Hilfskräfte (Schneeschaufler) über das AMS bzw. aus z. B. Flüchtlingsheimen (Schlagwort: gemeinnützige Tätigkeit) angeworben?
- Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Externe Hilfskräfte, wie angeführt, dienen dem operativen Einsatz sehr wenig bis gar nicht. Ohne laufende Beaufsichtigung ist die Effizienz des Einsatzes äußerst gering und steht nicht im Verhältnis zum Aufwand.

Frage 10:

Wer trägt die Verantwortung für die Schneeräumung im Stadtgebiet im heurigen
Winter?
- Welche Maßnahmen (Einsatzbereitschaft der städtischen Kräfte, Vereinbarungen mit fremden Dienstleistern) werden im Vorfeld eines angekündigten stärkeren
Schneefalles gesetzt, um eine schnelle und effektive Schneeräumung zu gewährleisten?
- Wie wird bei angekündigten starken Schneefällen eine schnelle Einsatzbereitschaft von Personal und Gerätschaften sichergestellt?
- Wann wird mit der Schneeräumung begonnen, wenn es z. B. um 22:00 Uhr stark
zu schneien beginnt?
- In welchem Ausmaß stehen Personal und Gerätschaften auch während der
Nachtzeiten (zwischen 19:00 Uhr und 05:00 Uhr) zur Verfügung?

Antwort:

Für den Winterdienst ist der Straßen- und Wegeerhalter, vertreten durch die
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, oder die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die Einsatzbereitschaft wird im
Vorfeld (vor den Wintermonaten) zwischen Amtsleitung, StraßenmeisterInnen und MitarbeiterInnen geklärt und fixiert. Die Wettervorhersagen werden
täglich durch die ZAMG übermittelt und fließen in die tägliche Beurteilung
und die Winterdienststrategie ein.
Jeder Einsatz richtet sich nach den Witterungsverhältnissen und ist unabhängig von der normalen Arbeitszeit bzw. Nachtzeit. Das heißt, bei
eintretendem Schneefall wird mit den vorhandenen Ressourcen der Mag.Abt. III, Straßenbetrieb, gegebenenfalls unter Zugriff externer DienstleisterInnen sofort mit der Räumung begonnen. Präventiv wird teilweise
Feuchtsalz in Einsatz gebracht.
Wenn es z. B. um 22:00 Uhr stark zu schneien beginnt, dann ist der Winterdienst durch die Wettervorhersage vorbereitet, da der Bereitschaftsplan zu
Mittag erstellt wird, und daher mit Einsetzen des Schneefalls mit der Räumung begonnen werden kann.
Im maschinellen Winterdiensteinsatz ist neben dem Normalbetrieb von
06:00 Uhr bis 15:30 Uhr ein Schichtbetrieb angeordnet, sodass Personal und
Gerätschaften zwischen 03:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 15:30 Uhr bis
23:30 Uhr eingesetzt werden können. Die Lücke zwischen 23:30 Uhr und

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