Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.295

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(zu Punkt 44.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.03.2021

MCI-Neu, Nichtberücksichtigung der Kosten des Projektabbruchs im Jahresvoranschlag 2021; Zahl GfGR/31/2021;
ANFRAGE von GRin Dengg vom 25.02.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Dengg hat am 25.02.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Der Bericht der städtischen Kontrollabteilung KA-05830/2019 über die Prüfung von Teilbereichen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt des MCI-Neu und dem Projektabbruch hält auf den Seiten 114 und 115 (Textziffern 291 bis 293) fest wie folgt:
"Eineinhalb Jahre später, und zwar am 04.08.2020, hat die IIG KG der Stadt Innsbruck, nach
dem geschlossenen Vergleich […] die entsprechende Zwischenabrechnung […] "übermittelt
und um Anordnung des in der folgenden Tabelle abgebildeten Betrages (offene Forderung)
ersucht: […]. [Anmerkung: Es handelt sich um eine Gesamtsumme von € 405.177,01.] […]
Für den Zahlungseingang der in obiger Tabelle ausgewiesenen offenen Forderung hat die
IIG KG den 25.08.2020 vorgemerkt. Auf das sich zum Prüfungszeitpunkt immer noch in Bearbeitung befindliche Zahlungsansuchen hin angesprochen, hat die Kontrollabteilung vom Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, am 03.11.2020 die Information erhalten, dass dieser Betrag noch nicht
überwiesen worden ist bzw. nicht überwiesen werden konnte, da für diesen Zweck kein
Budget im heurigen Jahr vorhanden ist. Nach aktuellem Stand ist noch nicht klar, ob der Betrag überhaupt von der Stadt Innsbruck überwiesen wird oder ob die Kosten von der IIG KG
selbständig zu tragen sind."
Dazu ruft die Kontrollabteilung in Erinnerung, dass der GR in seiner am 30.04.2020 abgehaltenen, nicht öffentlichen Sitzung dem bedingt abgeschlossenen Vergleich zwischen der IIG
KG und den Architekten zugestimmt und zugleich die IIG KG beauftragt und ermächtigt hat,
die Vergleichssumme von brutto € 436.055,48 an die Architekten bzw. deren Rechtsvertretern zu überweisen. Im gegenständlichen GR-Beschluss findet sich keine protokollierte An-