Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.298

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 44.8)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.03.2021

Innenhöfe im Stadtgebiet, systematische Umfunktionierung zu Parkplätzen, Genehmigung Zufahrt durch Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT);
Zahl GfGR/32/2021;
ANFRAGE von GR Mayer vom 25.02.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mayer hat am 25.02.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Im Innenhof des Hauses Gumppstraße 12 in Innsbruck ist eine Gartenfläche durch zumindest zwei Parkplätze ersetzt worden. Die Zufahrt erfolgt über Pradlerstraße 68 und damit
über ein Grundstück der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT). Für die
Bewohner der Häuser Pradlerstraße 68 und Gumppstraße 14 stellt das eine unnötige Mehrbelastung dar. Die Stadt Innsbruck hat als Miteigentümerin der NHT und als genehmigende
Behörde Einfluss auf diese Entwicklungen in der Stadt.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:

Haben Sie Kenntnis davon, dass im Innenhof des Hauses Gumppstraße 12 eine
Gartenfläche durch zwei Parkplätze ersetzt worden ist, wobei die Zufahrt über das
NHT-Haus in der Pradlerstraße 68 erfolgt?

Antwort:

Ja. Aufgrund einer Anzeige wurde am 28.09.2020 seitens der zuständigen
Amtssachverständigen der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, ein Ortsaugenschein durchgeführt und festgestellt, dass im Hofbereich des Wohngebäudes auf einer Fläche von ca. 4,5 m x 4,5 m ein Plattenbelag verlegt
wurde.