Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.312

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

• 18. M,ärz 2021
GfJ6Rl48 f?.02,1

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alternative liste
innsbruck

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, 18.03.2021

ANFRAGE
Flughafen Innsbruck
Die Stadt Innsbruck ist Miteigentümerin am lnnsbrucker Flughafen. Im heurigen
Winter ist der klassische Wintercharter als Höhepunkt der Einnahmen und der
Belastung für Umwelt Corona-bedingt entfallen, zumindest für diese Wintersaison.
Jedoch finden nach wie vor Lärm-Ereignisse in der Mittagsruhe statt, die zu
hinterfragen sind.
Die Reduzierung der Flugbewegungen in der Mittagszeit wurde in die ZFBB
(Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen) aufgenommen, um dem Ruhebedürfnis der
Bevölkerung entgegen zu kommen. Da die Einschränkungen sich jedoch nicht auf
ein allgemeines Start- und Landeverbot beziehen, sondern nur auf Flüge unter 20
Minuten, erlaubt diese Diktion z.B. ein Starten und landen von Flugzeugen im
Minutentakt, sofern der zugrunde liegende Flug 20 Minuten nicht unterschreitet.
Somit ergeben sich an den Bürgermeister und Herrn Vizebürgermeister Anzengruber
als Verantwortlicher für Gesundheit folgende Fragen:
1. Laut den Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen seitens des zuständigen
Ministeriums gelten am lnnsbrucker Flughafen von Montag bis Samstag von
12.30 bis 14.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:30 bis 15:00 Uhr
Einschränkungen in der Betriebszeit des Motorflugverkehrs.
Wie viele Flugbewegungen (Starts und Landungen) gab es im Jänner, Feber
und März 2021 jeweils im Zeitraum 12:30 - 14:00 Uhr wochentags und 12:30 15:00 Uhr am Sonntag?

Alternative Liste Innsbruck
Schöpfstraße 9 / 6020 Innsbruck
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