Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.325

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Abschließend wird festgestellt, dass der Gemeinderat der Stadt Innsbruck eine Ressorzuteilung von Ressorts an den Bürgermeister ebenso beschlossen hat, für welche
er ohnehin u.a. aufgrund geltender Rechtsvorschriften zuständig ist.

1. Ist es überhaupt rechtlich, organisatorisch und politisch möglich das Verkehrsressort zu splitten?
2. Wenn ja, warum wurde das Verkehrsressort gesplittet, zumal es ja eigenartig
erscheint, dass der Bürgermeister der Verkehrsstadträtin die Agenden „Straßenverkehr und Straßenrecht" entzieht?
3. Warum haben Sie als Bürgermeister Verkehrsstadträtin Mag.a Ursula Schwarz!
die Agenden „Straßenverkehr und Straßenrecht" en-tzog"en, zumal sie ihr diese
Agenden 2018 noch übertragen haben?
4. Welche konkreten politischen Aufgaben umfassen die Agenden „Straßenverkehr und Straßenrecht"?
5. Ist die Tatsache, dass Sie als Bürgermeister selbst die Agenden des Verkehrsressorts „Straßenverkehr und Straßenrecht" übernommen haben, ein Eingeständnis, dass Frau Mag.a Ursula Schwarz! bei der Errichtung der Begegnungszone usw. doch nicht rechtmäßig handelte?
6. Wenn nein, warum dann die politische Entscheidung der Ressortsplittung?
7. Ist eine Verkehrsstadträtin, welcher der Bürgermeister nicht die Agenden
,,Straßenverkehr und Straßenrecht" anvertrauen will überhaupt fachlich ~eeignet?
8. Wenn ja, mit welcher Begründung?
9. Wer ist jetzt konkret Verkehrsstadtrat bzw. Verkehrsstadträtin der Stadt Innsbruck zumal der Beschluss vom 21. Jänner 2021 nicht eindeutig ist?
10. Wer ist jetzt konkret Umweltstadtrat bzw. Umweltstadträtin der Stadt Innsbruck zumal der Beschluss vom 21. Jänner 2021 nicht eindeutig ist?
11. Wer ist jetzt konkret Energiestadtrat bzw. Energiestadträtin der Stadt Innsbruck zumal der Beschluss vom 21. Jänner 2021 nicht eindeutig ist?
12. Gibt es eine rechtliche Stellungnahme zur diesbezüglichen Beschlussfassung
seitens der Präsidiale?