Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.330
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
4
12. Im Falle, dass der Eigentümer die Stadt Innsbruck ist, v~n welchem Unternehmer bzw. eventuell Künstler etc. wurden die Bänke gestaltet und produziert
bzw. liegt der Kaufvertrag bzw. die Rechnung zur Einsicht auf?
•
13. Wer übernimmt die Haftung - im Falle eines Unfalles - aufgrund einer der
sechs Sitzbänke?
14. Ist es richtig, dass zum Zeitpunkt des Ansuchens für die Aufstellung der sechs
Sitzbänke der Verein „Wir am Inn" bzw. ein Vorstandsmitglied des Vereins
„Wir am Inn" genannt wurde - ebenso, dass die mögliche Haftung - im Falle
eines Unfalles aufgrund der sechs Sitzbänke - nicht die Stadt Innsbruck betrifft?
15. Wenn ja, warum hat die Stadt Innsbruck die Haftung im Falle eines Unfalles
aufgrund einer der sechs Sitzbänke übernommen, und mit welcher versicherter möglicher Schadenshöhe?
16. Sollten die sechs Sitzbänke sich nicht im Eigentum der Stadt Innsbruck befinden, wie kommt man auf einen Unterstützungsbetrag von 6000 Euro?
17. Wer hat den Antrag beim Tiefbauamt für die Genehmigung der Aufstellung der
sechs Sitzbänke eingebracht? (Verein, Person, oder Stadt)
18. Gab es gegebenfalls eine politische Weisung an das Tiefbauamt die Aufstellung
der Sitzbänke zu genehmigen?
19. Wenn ja, durch wen erfolgte die Weisung?
20. Warum wurde die Aufstellung der Sitzbänke (siehe Foto) so genehmigt, dass
ein Aussteigen aus PKWS auf der Beifahrerseite nicht mehr möglich ist?
21. Handelt es sich bei der Aufstellung der Sitzbänke um ein zeitlich befristetes
Projekt, und wenn ja für welchen Zeitraum?
22. Kann zukünftig jeder Verein, jede private Initiative, jede Person im gesamten
Stadtgebiet Bänke gestalten, produzieren und aufstellen bzw. mit der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Innsbruck garantiert rechnen?
23. Wenn ja, aufgrund welcher politischen bzw. rechtlichen Grundlage? (Gleichheitsgrundsatz)
24. Wenn nein, warum nicht?