Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.349
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NEOS Innsbruck JS, 18.03.2021
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INNSBRUCK
Anders als auf Bundes- und Landesebene wurde der Entwicklung der Parteienlandschaft in Innsbruck
bislang nicht entsprochen.
Derzeit bindet Art. 117 Abs. 5 B-VG den Landesgesetzgeber dahingehend, dass die im Gemeinderat
vertretenen Wahlparteien nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand
{Stadttrat bzw. Stadtsenat) haben . Bevor die entsprechenden Landesgesetze (Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975, lnnsbrucker Wahlordnung 2011) im Sinne einer Abschaffung des
Proporzsystems geändert werden, ist daher eine Novelle des B-VG erforderlich.
Bedeckungsvorschlag: Erfolgt im Rahmen der Amtstätigkeit.
Wir bitte den Gemeinderat um Zustimmung!
NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos eu
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