Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.64

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- 326 -

den Bebauungsplan Nr. HÖ-B18, Hötting,
Bereich Großer-Gott-Weg 20 und Schneeburggasse 67 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 55/ao, Nr. HÖ-B7 und
Nr. HÖ-B7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich möchte für meine Fraktion und für
den TSB Stimmenthaltung anmelden, da
mehrere Bebauungspläne vorliegen, die
den Bestand nicht sichern. Sie liegen (nach
einem eventuellen Neubau) unterhalb der
aktuellen Bestandshöhe und auch dies
sollte einmal mitgenommen werden.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen
NEOS, 2 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
(Seite 326) vom 09.04.2021 wird angenommen.
45.

MagIbk/34368/SP-FW-SA/1
Flächenwidmungsplan Nr. SA-F9,
Saggen, Bereich Siebererstraße 7
bis 9, KG Innsbruck (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. SA-F3), gemäß § 36
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum oben genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine Aspekte hervorgebracht haben, die zu Planänderungen führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 22.04.2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Der Flächenwidmungsplan Nr. SA-F9, Saggen, Bereich Siebererstraße 7 bis 9, KG
Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F3), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
46.

MagIbk/33616/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B31, Pradl,
Bereich zwischen Kranewitterstraße, Bruder-Willram-Straße,
Amraser Straße und RudolfGreinz-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63/go), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. PR-B31, Pradl, Bereich
zwischen Kranewitterstraße, Bruder-Willram-Straße, Amraser Straße und RudolfGreinz-Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.