Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.66
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50.
MagIbk/34544/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B50, Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-PichlerPlatz, Stainerstraße, Marktgraben
und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B21, Nr. INB21/1 und Nr. IN-B39), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
51.
MagIbk/34646/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B51, Innenstadt, Bereich Anichstraße 26, 28
und Innrain 29, 31 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN-B1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B51, Innenstadt, Bereich Anichstraße 26 und 28 und Innrain 29
und 31 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen sowie die örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.
52.
MagIbk/32028/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IG-B14, Igls,
Bereich Igler Straße 54 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG-B6, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
53.
MagIbk/10628/SP-PA-PR/1
EFP-Planungs GmbH, Kaufmannstraße, Bebauungsplanänderung
GR Mag. Krackl: Die abgelehnten Anträge
werden ja mittlerweile dem Gemeinderat zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Das Ansuchen um Bebauungsplanänderung
der EFP-Planungs GmbH, vertreten durch
RA Sallinger, RA Vill und Partner,
, wird abgelehnt.
Bgm. Willi: Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern und dem Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte danken. Der
Bauausschuss, wie er in der Kurzform
genannt wird, hat wirklich sehr lange
Sitzungen und der sehr große Zeitaufwand
ergibt sich auch durch die Besichtigungen.
Da wird wirklich teilweise intensiv um gute
Lösungen in der Stadtentwicklung
gerungen.
Dafür herzlichen Dank Euch allen! (Beifall)
Schriftführer Walterskirchen übernimmt
die Schriftführung.
54.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
GR-Sitzung 22.04.2021