Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.104

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alles ersparen, denn es gibt offensichtlich
andere Varianten, um Subventionen zu erhalten. Die Kreativität, um gewisse Dinge in
der Stadt Innsbruck durchzusetzen, kann
ich nicht mehr nachvollziehen.
Dieser Umstand muss schleunigst geändert
werden. Es kann nicht permanent Ausnahmen von Regeln geben! Wenn jemand eine
tolle Initiative umsetzen möchte, soll ein offizielles Subventionsansuchen gestellt werden. Für solche Projekte sind wir immer zu
haben! Es muss aber einen roten Faden geben, den man nachvollziehen kann. Immerhin geht es um öffentliche Gelder, mit denen
transparent umgegangen werden muss.
Ich kann GRin Mag.a Lutz und GRin
Mag.a Seidl nur zustimmen. Es wurde das
Tempo bei der Subventionsvergabe angesprochen. Es war kein Thema, in diesem
Fall zu sagen, wer schnell hilft, hilft doppelt!
Im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus wurde das Ansuchen abgelehnt!
Ja, der Verein war bei diesem Ausschuss.
Der Ausschuss hat gesagt, dass es kontraproduktiv ist, zehn Vereine mit unterschiedlichen Meinungen in einer Straße zu haben!
Wir reden ja nicht von einem Stadtteil mit
1 Mio. EinwohnerInnen, sondern von einer
überschaubaren Menge. Die Menschen dort
werden ja wohl gemeinsam etwas entwickeln können, das den Stadtteil voranbringt.
Dann könnte man dort Geld zielgerichteter
einsetzen! Nun befinden sich viele Vereine
dort und jeder davon hat eigene Initiativen!
Das ist nicht die Lösung, ansonsten müssten wir unsere Wirtschaftsplattform einstampfen!
Es wäre klug, wenn wenigstens EinwohnerInnen gewisser Straßenzüge in größeren
Bahnen denken würden. Sie sollten eine gemeinsame Vision haben und diese umsetzen, damit die Menschen davon profitieren
können. Diese Umgehungsweise, die hier
verfolgt wurde, ist nicht zu begrüßen!
Im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus wurde das Ansuchen abgelehnt,
also hat man den Hintereingang genommen, um an das Geld zu gelangen. Das ist
eine Brüskierung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus! Man hätte
sich auch sofort an Herrn Bürgermeister
wenden können, aber zuerst die eine Option
zu wählen und nach der Ablehnung die andere, ist falsch!
GR-Sitzung 22.04.2021

Wahrscheinlich weiß die linke Hand gar
nicht mehr, was die rechte macht und wo
das Geld hinfließt! Diese doppelten Spielchen müssen wir hier im Gemeinderat immer wieder feststellen! Diese Abwicklung
war schlichtweg falsch, unabhängig davon
ob es um € 1.000,-- oder € 10.000,-- geht!
Wir sind nicht in einer Bananenrepublik,
sondern immer noch in der Landeshauptstadt Innsbruck und hier gibt es klare
Rechte und Pflichten!
Nun gehe ich noch auf die Haftung ein. Ich
habe kein Problem damit, dass die Stadt
Innsbruck die Haftung übernimmt. Interessant ist, dass wir die Haftung für ein Produkt
übernehmen, dass nicht mehr in unserem
Eigentum ist! Das muss man sich einmal
vorstellen. Ich kaufe jemandem etwas und
bin in Folge dessen, dafür verantwortlich,
was damit geschieht.
Wir können gerne Verantwortung übernehmen, aber nur für Dinge, die in unserem Bereich und in unserem Eigentum sind! Für
alle negativen Ereignisse müssten wir den
Kopf herhalten. Wenn in St. Nikolaus jemand wegen diesen Bänken ausrutscht, bin
ich gespannt, wer vor Gericht stehen wird
und dafür bezahlen muss. Die Stadt Innsbruck wird immer wieder für solche Fälle
herhalten müssen! Das darf nicht sein!
Es geht hier nicht um Millionenbeträge, aber
es geht um das Prinzip. Gewisse Angelegenheiten werden hier im Gemeinderat
wirklich unprofessionell gehandhabt. (Beifall)
Ein weiterer Punkt stört mich massiv. Ich zitiere Frage 17:
"Wer hat den Antrag bei der Mag.-Abt. III,
Tiefbau, für die Genehmigung der Aufstellung der sechs Sitzbänke eingebracht?
Antwort: Bei der Mag.-Abt. III, Tiefbau,
wurde kein Antrag für die Genehmigung eingebracht. Im Auftrag des Büros des Bürgermeisters an den Leiter der Mag.-Abt. III,
Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung, (Baudirektor) wurde entschieden, dass die Einreichung gemäß
Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Referat Straßenverkehr und Straßenrecht durch
die Mag.-Abt. III, Tiefbau, als Straßenverwalterin erfolgt."