Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.172
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
nehmen wird. Es ist geplant, auch weiterhin sowohl interne als auch externe
BewerberInnen für Leistungspositionen in Betracht zu ziehen, um den/die
bestgeeignete/n KandidatIn einzustellen.
Frage 9:
Ist im Vorfeld/im Zuge der Neubesetzung der Leitung der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, ein – medial für 2021 schon zu einem
früheren Zeitpunkt in Aussicht gestellter – "Kassensturz", also eine detaillierte Bestandsaufnahme der finanziellen Situation der Landeshauptstadt Innsbruck geplant? Falls ja, bis wann soll dieses Vorhaben umgesetzt sein?
Antwort:
Der Rechnungsabschluss ist das gesetzlich vorgesehene Instrument zur
Überprüfung der Gebarung der Stadt Innsbruck. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2020 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates am 29.03.2021 zur Verfügung gestellt. Dieser Entwurf folgt den
Regeln der VRV 2015 und weist somit erstmals einen stichtagsbezogenen
Vermögenshaushalt sowie einen Ergebnishaushalt für das Finanzjahr 2020
aus.
Frage 10:
Welche Gründe haben bislang verhindert, dass die laut neuer Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung (VRV) vorzunehmende Erstellung einer Eröffnungsbilanz umgesetzt wurde? Bis zu welchem Zeitpunkt wird diese Pflicht umgesetzt werden?
Antwort:
Die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 erfolgte zeitgerecht. Somit gibt es keine Gründe, die die Erstellung verhindert hätten. Der Entwurf
der Eröffnungsbilanz wurde den Mitgliedern des Gemeinderates gemeinsam
mit dem Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2020 am
29.03.2021 zur Verfügung gestellt.
Frage 11:
Ist absehbar, dass die anstehende Neubesetzung der Leitung der Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung – zeitliche oder inhaltlich-qualitative – Auswirkungen auf aktuelle Vorhaben dieser Abteilung, insbesondere die Erstellung des Voranschlags 2022 haben wird? Falls ja, welche Auswirkungen sind
dies?
Antwort:
Die Neubesetzung einer Führungsfunktion ist immer mit Veränderungen und
Unsicherheiten für Mitarbeitende verbunden. Geeignete organisatorische
Maßnahmen werden das Risiko negativer Auswirkungen minimieren.
Mag. Müller als Finanzdirektor wird sich stark dafür einsetzen, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und seiner Nachbesetzung für
eine Einlernphase bzw. die Möglichkeit, Fragen zu stellen, zur Verfügung
stehen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Seite 4 von 4
3h
30 min