Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.213

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20.)Wenn ja, setzen Sie sich dafür ein, dieses Straßenbauvorhaben endgültig zu stoppen?
21.)Wenn ja, in welcher Form?
22.)Wenn nein, warum nicht?
23.)Der diesem Bauvorhaben unter anderem zu Grunde liegende Bebauungsplan ist 25 Jahre alt.
Warum wurde dieses Vorhaben nicht bereits damals umgesetzt?
24.)Warum muss dieses Straßenbauprojekt dann unbedingt jetzt durchgedrückt werden?
25 .)Kosten in welcher Höhe haben Sie für dieses Straßenbauprojekt „ Erika -Cremer-Straße"
inklusive

Entschädigungszahlungen

an

Eigentümer für

Grundstücksabtretungen

usw.

kalkuliert? (Bitte auch um Übermittlung der detaillierten Kostenkalkulation)
26.)Gibt es abgesehen von der Stadt Innsbruck sonstige Partner, die sich an diesen Kosten
beteiligen?
27.)Wenn ja, warum beteiligen sich diese?
28.)Wie

sind

diese

Ausgaben

für

die

Stadt

Innsbruck

angesichts

der angespannten

Budgetsituation konkret argumentierbar?
29.)Haben Sie sich Gedanken über eine alternative, eventuell kostengünstigere und weniger in
das Eigentum und die Wohnqualität der Anrainer eingreifende Routenführung gemacht?
30.)Wenn ja, was wäre eine solche Alternative?
31.)Wenn nein, warum nicht?
32.)Warum gibt es hier nicht eine Aufwertung des bestehenden Saurweinweges (entlang der
Mittenwaldbahn), so könnte von diesem mehr als bedenklichen Bauvorhaben Abstand
genommen werden?
33.)Der Saurweinweg dient bereits jetzt zur Erschließung vieler Bauvorhaben südlich der Karl lnnerebner-Straße zwischen

der Mittenwaldbahn und der Hangkante oberhalb des

Vögelebichl. Trotzdem schreiben Sie in einer Stellungnahme an die Anrainer, dass die
„bestehenden Wohngebäude [ ... } über eine unzureichend rechtlich abgesicherte Forststraße
(Saurweinweg) an das öffentliche Straßennetz angebunden [sind]. Der Saurweinweg ist als
Fuß- und Radwegverbindung in die Ta/ebene geplant und wird als solcher benötigt. Der
Saurweinweg kann nicht als Anliegerstraße ausgebaut werden und kann auch keine weitere
Siedlungstätigkeit mehr aufnehmen."
Wie konnte der Bau dieser nunmehr „ bestehenden Wohngebäude " von Seiten der Stadt
Innsbruck zugelassen bzw. genehmigt werden, obwohl diese Ihren Worten zu Folge „über
eine unzureichend rechtlich abgesicherte Forststraße (Saurweinweg) an das öffentliche
Straßennetz angebunden " seien?
34.)ln welcher Form besteht hier aktuell eine gesicherte Zufahrt?