Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.47
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te Antrag wird von GRin MMag.a TrawegerRavanelli zurückgezogen.
Beschluss (einstimmig):
29.4
29.6
I-OEF 22/2014
Der Ergänzungsantrag von GRin Dr.in Krammer-Stark wird angenommen.
Organstrafverfügungen, Anführen
von Kontaktadresse oder Telefonnummer (StR Wanker)
StR Wanker: Ich glaube, der Antrag spricht
für sich. Es geht um eine Serviceleistung für
die BürgerInnen, die eine Organstrafverfügung bekommen. Ich stelle
den Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Wanker in der Sitzung des
Gemeinderates am 27.02.2014 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Polizeistützpunkt Hungerburg,
Errichtung bzw. Weiterführung
des Wachzimmers
(GR Buchacher)
GR Grünbacher: Ich beantrage die
Zuweisung des Antrags an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 27.02.2014 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
29.7
29.5
I-OEF 23/2013
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Prüfung sämtlicher
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen auf bauliche Mängel (GR Appler)
GRin Dr.in Krammer-Stark: Wenn die Baumängel geprüft werden, dann würden wir
den folgenden Ergänzungsantrag einbringen:
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) wird ersucht, die Untersuchung auf
Barrierefreiheit im Sinne flächendeckender
Inklusion zu erweitern.
Dr.in Krammer-Stark und Mag.a Schwarzl,
beide eigenhändig
Ich bitte um
Zuweisung des Antrags an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
I-OEF 24/2014
I-OEF 25/2014
Parkraumbewirtschaftung, BestbieterInnenprinzip als Ausschreibungskriterium (GR Buchacher)
GR Miloradovic: Der Antrag spricht für sich
selbst. Wir liegen damit sogar im Trend,
denn im Januar und Februar dieses Jahres
wurden die klassischen Vergaberichtlinien
2004/17/EG verändert. Mittlerweile hat das
Werk nicht mehr 200 Seiten, sondern
500 Seiten. Es ging eigentlich um eine Vereinfachung der Richtlinien. Ich habe sie
gelesen, es ist sehr spaßig.
Es gibt eine Zurücknahme des BilligstbieterInnenprinzips. Auch wir wollen ein
BestbieterInnenprinzip als Standard einführen. Vergaberegime haben bei uns im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck - genau so wie auf Bundesebene oder
in der Europäischen Union (EU) - ca. 20 %
der gesamten Wirtschaftskraft zu enthalten.
Deshalb ist das ein wichtiger Punkt, der uns
auch politisch betrifft.
Beschluss (einstimmig):
Ich stelle
Der von GR Appler in der Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2014 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
den Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR-Sitzung 27.03.2014