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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.10

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28.

MagIbk/35154/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B33, Pradl, Bereich
Egerdachstraße 34, Gp. 1386, KG
Pradl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/fh), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ALI und
GERECHT, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B33, Pradl, Bereich Egerdachstraße 34, Gp. 1386, KG Pradl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/fh), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
29.

MagIbk/37157/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B44, Höttinger Au, Bereich Scheuchenstuelgasse 14
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B14 und Nr. HAB14/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B44, Höttinger Au, Bereich Scheuchenstuelgasse 14 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B14 und Nr. HAB14/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 27.05.2021

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
30.

MagIbk/37266/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B56, Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-Pichler-Platz, Stainerstraße, Marktgraben und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B21, Nr. IN-B21/1
und Nr. IN-B39), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS,
ALI und GERECHT, 12 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.05.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B56, Innenstadt, Bereich zwischen
Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-PichlerPlatz, Stainerstraße, Marktgraben und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B21, Nr. IN-B21/1 und Nr. IN-B39),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.