Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.63

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Das Amt für Soziales bezahlt zuerst die gesetzlichen Leistungen aus der
hoheitlichen Mindestsicherung an die jeweiligen Hilfesuchenden im Verwaltungsbezirk Innsbruck-Stadt aus und bekommt dann im Nachhinein
den geleisteten Aufwand vom Land Tirol ersetzt.
In diesem Kontext empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, die betreffenden Haushaltsstellen der voranschlagsunwirksamen Gebarung nach Maßgabe ihrer ökonomischen
Gliederung (Vorschüsse und Erläge) zu prüfen und gegebenenfalls abzuändern.
Des Weiteren regte die Kontrollabteilung aus Gründen der Nachvollziehbarkeit an, zukünftig den buchhalterischen Ausgleich der Konten der voranschlagsunwirksamen Gebarung zumindest einmal jährlich gegen das
hierfür inhaltlich vorgesehene Sachkonto 361700 Verlagszuweisung des
Landes durchzuführen.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die Abteilungsleitung der MA IV mit,
dass die Empfehlung der Kontrollabteilung – buchhalterischer Ausgleich
über das Sachkonto 361700 – beim Jahresabschluss 2020 umgesetzt
werde.
4.3.1 Handverlag
Handverlag der
Verrechnungsstelle
Soziales / Kinder- und
Jugendhilfe

Mit nachfolgender Tabelle stellt die Kontrollabteilung die Entwicklung der
Geldmittel des genehmigten Handverlages der Verrechnungsstelle Soziales/Kinder- und Jugendhilfe für das Amt für Soziales seit der Erstdotation im Jahr 1991 dar:

Empfehlung

Handverlag - Soziales
Bezeichnung

Betrag (ATS)

Betrag (€)

Erstdotation am 23.01.1991

880.000,00

63.952,09

Stand

63.952,09

Aufstockung am 01.07.1993 2.620.000,00

190.402,83

Stand

254.354,92

Aufstockung am 04.09.2013

100.000,00

Stand

354.354,92

Nach Ansicht der Kontrollabteilung handelt es sich hierbei jedoch nicht
um eine Zahlstelle im Sinne der Bestimmungen der städtischen Handkassenordnung (I-MD-00175e/2008), sondern um die Dotation eines
Bankkontos zur finanziellen Abwicklung der Mindestsicherung im Sinne
der gegenwärtigen Bestimmungen des TMSG. Über dieses bei der Tiroler Sparkasse Bank AG (TISPA) eingerichtete Bankkonto werden vor allem von der städtischen Verrechnungsstelle Soziales/Kinder- und Jugendwohlfahrt der MA II Auszahlungen und Einzahlungen im Rahmen
der Mindestsicherung abgewickelt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

24