Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.73
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Dem Amt für Rechnungswesen der MA IV wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, die aufgezeigte Verbuchungslogik bezüglich der GSBGBeihilfen im Bereich der hoheitlichen Mindestsicherung zu überprüfen
und gegebenenfalls anzupassen.
Damit (auch) hier eine künftige zufriedenstellende Verbuchung stattfinden kann, verwies das Amt für Rechnungswesen der MA IV im Anhörungsverfahren auf die Arbeit innerhalb der geschaffenen Projektgruppe.
Zusammenfassende
Empfehlung der
Kontrollabteilung
Die von der Kontrollabteilung im Bericht detailliert beschriebenen Verrechnungs- und/oder Verbuchungsdifferenzen hatten letzten Endes allesamt eine Auswirkung auf den per 31.12.2019 ausgewiesenen schließlichen Rest.
Ohne den Blick auf von den betroffenen Fachdienststellen allenfalls für
erforderlich gehaltene Bereinigungsnotwendigkeiten im Einzelnen zu legen, regte die Kontrollabteilung zusammenfassend und abschließend in
Richtung des Amtes für Rechnungswesen der MA IV an, bei der Vornahme der jährlichen Ausgleichsbuchung einen nachvollziehbaren
schließlichen Rest zum 31.12. des Jahres auszuweisen. Dabei wäre der
sich durch die Ausgleichsbuchung ergebende schließliche Rest mit dem
Amt für Soziales als inhaltlich zuständiger Fachdienststelle abzustimmen. Dadurch könnten allfällige buchhalterische oder abrechnungstechnische Differenzen (wie die von der Kontrollabteilung aufgezeigten) identifiziert und bereinigt werden.
Um in diesem Bereich künftig eine zufriedenstellende Verbuchung zu gewährleisten, verwies das Amt für Rechnungswesen der MA IV im Anhörungsverfahren auch hier auf die Arbeit innerhalb der geschaffenen Projektgruppe.
5.3 Privatrechtliche Mindestsicherung (Wohn- und Pflegeheime)
Betreuungsbedürftige Personen
(Pflegestufe 0 bis 2) –
finanzielle Abwicklung
Die von der Stadt Innsbruck in ihrer Zuständigkeit als Gemeinde abgewickelte privatrechtliche Mindestsicherung bei der Unterbringung von betreuungsbedürftigen Personen in Wohn- und Pflegeheimen gestaltete
sich für das prüfungsgegenständliche Haushaltsjahr 2019 wie folgt:
Privatrechtliche Mindestsicherung (Wohn- und Pflegeheime)
Unterbringung betreuungsbedürftige Personen (Pflegestufe 0 bis 2)
UA - 420000 - Altenheime
(Beträge lfd . Anordnungssoll in €)
2019
810000 - Leistungserlöse
829000 - Sonstige Einnahmen
861000 - Transfers v. Ländern -fo nds u. -kammem,
Summe Einnahmen
1.543.415,52
8.259 ,28
1.276 .094 ,99
2.827 769 ,79
768200 - Sonstige Transfers an private Hausha lte
(inkl. "Auswärtiqe nzuschläqe")
Summe Ausqaben
-3.698 .381,03
-3.698 .381 ,03
Der Ver- und Abrechnungsprozess ist aufgrund der Zuständigkeit der
Stadt so gestaltet, dass die sich ergebenden Kosten zunächst zur Gänze
von der Stadt Innsbruck (Vp. 1/420000-768200) beglichen werden. Erst
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Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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