Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.61
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Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität möge prüfen, inwieweit die Schaffung einer Einbahnregelung im Bereich
Knappenweg Gefahren reduzieren würde
und gegebenenfalls eine entsprechende
Verordnung vorbereiten.
Mag. Krackl, Abenthum, Kaufmann,
Mag.a Oppitz-Plörer, Mag. Stoll, Springer
und Wallasch, alle eigenhändig
33.2
I-OEF 33/2014
Städtische Spielplatzordnung,
Ergänzung um ein generelles
Rauchverbot (GR Wallasch)
GR Wallasch: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Die Stadt Innsbruck verfügt über ausgezeichnete Spielplatzanlagen im Stadtgebiet.
Für die Erhaltung der hohen Qualität sieht
die städtische Spielplatzverordnung einige
Benutzungsregelungen vor. Leider kommt
es immer wieder vor, dass sich im Bereich
der Spielplätze immer wieder Abfall jeglicher Art findet, der laut Verordnung dort
nichts zu suchen hat. Vor allem die Abfälle
durch den Konsum von Zigaretten und Ähnlichem sind ein unschöner Anblick und
schaden mitunter den spielenden Kindern.
Wie beim Alkoholverbot ist zwar von keiner
hundertprozentigen Lösung der Problematik
auszugehen, dennoch soll nichts unversucht gelassen werden, jede Verbesserungsmöglichkeit wahrzunehmen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Sinne sauberer Spielplätze soll die bestehende städtische Spielplatzordnung um
ein generelles Rauchverbot ergänzt werden.
Wallasch, Abenthum, Kaufmann,
Mag. Krackl, Mag.a Oppitz-Plörer, Mag. Stoll
und Springer, alle eigenhändig
GR-Sitzung 27.03.2014
33.3
I-OEF 34/2014
Schaffung einer für Privatpersonen kostenlosen Möglichkeit zur
sicheren und mechanischen Vernichtung von Datenträgern
(GR Wallasch)
GR Wallasch: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Grund für diesen Antrag ist ein Projekt,
bei dem 60 gebrauchte Datenträger - von
der einheimischen Bevölkerung, von Behörden, politischen Parteien und Gerichten angekauft wurden. Bei keinem einzigen
dieser Datenträger waren die Daten gelöscht.
Computer, Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten, CD/DVDs, Magnetbänder, Handys, PDAs etc. sind ideale Speichermedien.
Aber was passiert mit ihnen, wenn sie nicht
mehr benötigen werden? Mit Daten wird
leider oft sehr sorglos umgegangen. Daten
können zwar gelöscht, aber in den meisten
Fällen auch wieder rekonstruiert werden.
Gelangen Daten in falsche Hände, sind sie
nicht nur unerschöpfliche Informationsquellen und dadurch eine Gefahr für jede/n Einzelne/n, die Familie, die soziale Struktur und
das öffentliche Leben, sondern können
auch Grundlage krimineller Aktivitäten werden.
Das unwiederbringliche Zerstören von sensiblen Daten (Datenträgern) ist ausschließlich mit einer physikalischen Vernichtung
unter persönlicher Anwesenheit beim Vernichtungsvorgang gewährleistet. Über jeden
Vorgang wird ein Protokoll erstellt, welches
der/die BürgerIn am Ende als Bestätigung
der Vernichtung erhält.
Mit diesem Antrag soll der Bevölkerung der
Stadt Inns¬bruck die kostenlose Möglichkeit
geboten werden, ihre - nicht mehr benötigten - Datenträger unwiederbringlich zu zerstören. Auch im Zuge der Problemstoffsammlungen in den Stadtteilen wäre die
Vernichtung an einer mobilen Anlage (eventuell in Kooperation mit einem Dienstleistungsunternehmen) wünschenswert. Für
gewerbliche Unternehmen könnte dieses
Service zu günstigen Konditionen angeboten werden.