Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.11

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- 375 -

5.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 8., Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und
Diversität:
b)

Bereich "Unterricht und Bildung":
4. Montessorischule

Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu
nehmen:
Antrag des Bürgermeisters:
-

Ausübung des Vorschlagsrechts für die
Wahl in den Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Zu Zl. IV 06934/2021
Ausübung des Vorschlagsrechts für
die Wahl in den Aufsichtsrat der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG

Bgm. Willi: In der gestrigen Sitzung des
Stadtsenates wurde unter Tagesordnungspunkt 11. die Ausübung des Vorschlagsrechts für die Wahl in den Aufsichtsrat der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
behandelt. Zum Hauptantrag, in welchem
fünf Personen zur Entsendung vorgeschlagen wurden, folgte von Bgm.-Stellv. Lassenberger, FPÖ, ein Abänderungsantrag mit
fünf anderen namentlich genannten Personen, wobei eine Person dieselbe wie im
Hauptantrag war. Der Abänderungsantrag
wurde mit einer Stimmenmehrheit von 4 : 3
beschlossen.
§ 34 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) besagt, wenn der Bürgermeister erachtet, dass ein Beschluss des Gemeinderates oder Stadtsenates offenbar
den Interessen der Gemeinde zuwiderläuft,
so hat er mit dem Vollzug innezuhalten und
den Gegenstand in der nächsten Sitzung
des Gemeinderates zur neuerlichen Beratung und Entscheidung zu bringen.

GR-Sitzung 27.05.2021

Ich wende diesen Paragraphen aus mehreren Gründen an. Es gibt Zweifel am geschäftsordnungmäßigen Zustandekommen
dieses Beschlusses. Eine Person, die im
Vorschlag genannt wird, ist nicht gefragt
worden, ob sie den Posten überhaupt annimmt. Das hat die Nachfrage bei Bgm.Stellv. Lassenberger ergeben.
Es liegen für die genannten Personen keine
Lebensläufe oder Qualifizierungsunterlagen
vor. Der Gemeinderat hat daher darüber
neuerlich zu beraten und zu entscheiden.
Der Gegenstand wird auf Grund der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, der Nennung der Namen der einzelnen BewerberInnen deshalb in nicht öffentlicher Sitzung behandelt. Solange ist
dieser Vollzug gehemmt.
Es liegen daher für die heutige Gemeinderatssitzung der gestrige Hauptantrag mit der
Ausübung des Vorschlagsrechts zu fünf näher genannten Personen sowie ein darauf
fußender Abänderungsantrag von Bgm.Stellv. Lassenberger vor, über welche in der
heutigen Sitzung des Gemeinderates zu beraten und entscheiden ist.
StR Federspiel: Zur Geschäftsordnung!
Herr Bürgermeister, es ist nicht richtig, was
Du gesagt hast. Bgm.-Stellv. Lassenberger
hat nie behauptet, dass eine Person nicht
befragt wurde. Bgm.-Stellv. Lassenberger
hat ausgeführt, dass Alt-Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider befragt wurde, allerdings
haben wir nicht gesagt, wer das getan hat.
Bgm. Willi: Ich nehme das zur Kenntnis.
StR Federspiel: Der Lebenslauf unseres
Kandidaten, den wir entsenden, liegt vor.
Wir haben diesen allen Mitgliedern des Gemeinderates zugeschickt. Das möchte ich
zur Erklärung bzw. zur Berichtigung sagen.
Bgm. Willi: Es ist aber üblich, dass ein/e
Antragsteller/in für jene Personen, die vorgeschlagen werden, einen Lebenslauf vorlegt.
Ich lasse nun über die Punkte für die nicht
öffentliche Sitzung abstimmen.
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Ich habe noch eine Frage an die
FPÖ: Ich kenne bis jetzt schriftlich weder
Euren Abänderungsantrag noch den Lebenslauf von irgendjemandem. Wann wurden die Unterlagen verschickt?