Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.13

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die Mails in Zukunft richtig ankommen. Dieser Schritt wurde erledigt.

durchlesen. Das steht mir als Gemeinderat
zu.

GR Onay, Ihre Wortmeldung muss man
auch berichtigen. Wenn ein Punkt bereits
auf der Tagesordnung steht, besprochen
wird und der Bürgermeister diesen anschließend absetzen will, gilt laut § 24 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) das
Einspruchsrecht eines jeden Mitglieds des
Gemeinderates oder Stadtsenates. Darüber
hat der Bürgermeister abzustimmen.

Daher kann ich den Worten von GR Depaoli
zustimmen und beharre auf fünf Tage Vorbereitungszeit. Viele Personen kenne ich
nicht. Wir vertreten unterschiedliche Standpunkte, wenn es darum geht, Mitglieder des
Gemeinderates in die Aufsichtsräte zu entsenden. Jene KollegInnen, die wir nicht kennen, hätten wir uns gerne nochmals genauer angesehen. Wir hatten jetzt dazu
keine Möglichkeit.

(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Buchacher: Nicht böse sein, aber ich
muss es wieder einmal sagen, wir haben einen Livestream und führen uns hier gegenseitig wieder einmal vor. Ich verstehe unabhängig von den Personen, die hier zur Wahl
stehen, nicht, warum so eine Vorgangsweise gewählt wird.
Herr Bürgermeister dank Dir und Deiner
Gruppe haben wir das sogenannte freie
Spiel der Kräfte. Es wird einfach der Überraschungseffekt genützt und ein Punkt auf die
Tagesordnung gesetzt. Wieso ist es nicht
möglich - wofür gibt es noch Klubobleute -,
solche Dinge im Vorhinein zu besprechen?
Die diversen Wünsche könnten dann berücksichtigt werden. Warum wird wieder
diese chaotische Vorgangsweise gewählt?
Mir fehlen nur noch die Worte.
Bgm. Willi: GR Buchacher, diesen Vorwurf
weise ich zurück. Die Vorgangsweise hat
sich auf Grund der gestrigen Sitzung des
Stadtsenates ergeben.

Der Herr Bürgermeister hat gerade ausgeführt, dass wir jetzt die Gelegenheit haben,
die Unterlagen auf der Plattform für GemeinderätInnen einzusehen. Ich habe mir
meine Akten für den Gemeinderat ausgedruckt und keinen Laptop dabei, denn ich
möchte den heutigen Diskussionen im Gemeinderat zuhören und nicht abgelenkt
sein.
Daher ist es durchaus fair, diesen Punkt
nicht auf die Tagesordnung zu setzen, sondern bei der nächsten Sitzung zu behandeln, damit wir ausreichend Gelegenheit haben, im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands den Kandidaten abzurufen. Wir müssen die Einstellung der
Personen kennen, um pro und kontra argumentieren zu können.
Bgm. Willi: GR Onay, diese Möglichkeit besteht. Ich muss nach § 34 IStR einen Punkt,
den ich so betrachte, wie ich es erklärt
habe, in die nächste Sitzung des Gemeinderates bringen. Das habe ich hiermit getan.

GR Onay: Herr Bürgermeister, laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) müssen wichtige Dokumente spätestens fünf Werktage vor der
Sitzung einlangen. In diesem Fall geht es
um die Besetzung von Aufsichtsräten. Die
Repräsentanz der Stadt Innsbruck in den
einzelnen Unternehmen ist aus meiner Sicht
wichtig.

Damit der Punkt auf die Tagesordnung in
unserem Gremium kommt ist eine 2/3-Mehrheit notwendig. Wenn im Gremium für die
Aufnahme auf die Tagesordnung keine 2/3Mehrheit gegeben ist, wandert dieser Akt
automatisch in die nächste Sitzung des Gemeinderates im Juni. Wenn eine Mehrheit
sagt, dass sie sich Zeit nehmen und den Akt
genau ansehen will, dann wird der Akt in
der nicht öffentlichen Sitzung im Juni behandelt, weil es um Personen geht.

Ich hatte keine Möglichkeit, mir die einzelnen KandidatInnen anzuschauen. Als ich in
der Suchmaschine Google nachgesehen
habe, bemerkte ich, dass es über einen nominierten Kollegen im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands Beiträge gibt. Diese möchte ich mir gründlich

Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur Geschäftsordnung! Meine Wortmeldung hat
sich erledigt, weil gemäß § 20 a IStR ist
über die Aufnahme von Tagesordnungspunkten abzustimmen. Herr Bürgermeister,
Deine erste Wortmeldung, dass Du diesen

GR-Sitzung 27.05.2021