Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.37

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- 401 -

Weißrussland zitiert hat, muss ich sagen,
dass das Haus sehr schön um sehr viel
Geld umgebaut wurde. Das ist ein Highlight
und davon lebt unsere Innen- und Altstadt.
Sind wir froh, dass es Hotelbetriebe in der
Altstadt gibt.
Jetzt liegt uns dieser Sonderfall über die
Genehmigung eines Gastgartens vor. Ich
verstehe diesen Wunsch der FPÖ, alle
GastgartenbetreiberInnen genau gleich
nach dem Schema F - kochrezeptmäßig zu behandeln. Auf Grund der handelnden
Personen, der Geschäfte und der Einrichtungen dort geht das aber nicht.
Ich werde auch zum Vorwurf der "Freunderlwirtschaft" Stellung nehmen. In der Zusammenarbeit zwischen Thomas Hudovernik,
MBA MAS und mir, kann man mir anderes
vorwerfen, aber verlässlich keine
"Freunderlwirtschaft". Wir haben uns bei
manchen Dingen durchaus nicht in der gleichen Richtung positioniert.
Damals war ich sehr skeptisch, als das Projekt des Ö3-Weihnachtswunders mit dem
Container in der Maria-Theresien-Straße
umgesetzt wurde. Thomas Hudovernik,
MBA MAS und der Innenstadtverein waren
über meine Meinung nicht begeistert. Das
Vorhaben war erfolgreich und er hat mit seiner Argumentation recht gehabt.
Kommen wir auf unser Thema zurück, warum wir uns damit beschäftigen? Bei dem
Beschluss im Stadtsenat am 31.03.2021 haben wir mit den zwei vorgelegten Beschlussvarianten einige Dinge vermischt,
als über das eigentliche Anliegen entschieden wurde. Zwei Dinge müssen wir auseinanderhalten. Erstens wollen wir Gastgärten. Hier sprechen wir von einem Gastgarten, der vom Eigentümer des Hauses geführt wird. Der Garten sollte daher möglichst
großzügig und qualitätsvoll zur Verfügung
stehen.
Der Nachweis ist bereits erbracht, denn so
wie das Hotel umgebaut wurde, wird auch
der Gastgarten hochqualitativ bedient werden. In dem Fall haben wir eine Besonderheit vorliegen. Der Hauseigentümer wird
den Gastgarten betreiben. Zudem ist in diesem Haus mittels MieterInnenschutzvertrag
ein anderer Betrieb eingemietet.
Wir haben vielerorts die Situationen, dass
es HauseigentümerInnen gibt, die nur die
GR-Sitzung 27.05.2021

Flächen vermieten, aber selber keine Gastgärten betreiben. Es gibt jetzt die Verordnung, dass es die Zustimmung des Handelsgeschäftes braucht, damit vor dem Geschäft ein Gastgarten errichtet werden
kann. Das Geschäft muss dazu eine Stellungnahme abgeben. Auf diese Besonderheit, ob sie positiv ist oder nicht, komme ich
auch noch sprechen.
Es gab vor einigen Jahren einen Streit der
Familie Einwaller mit einem anderen Gastronomen auch an einem weiteren Ort in der
Altstadt. Die Handelsfirma ist dafür bekannt,
dass sie sehr hochwertige Kleidung verkauft. Wir müssen froh sein, dass wir in diesem Bereich noch familiengeführte Unternehmen und nicht nur Handelsketten haben. Vor diesem Geschäft hat die Vermieterin, die dem Handelsgeschäft Einwaller ein
Lokal vermietet hat, im Erdgeschoß auch
noch einen Gastgarten an einen Gastronomen vermietet.
Dieser Streit zwischen dem Handelsgeschäft und dem Gastronomiebetrieb ist irgendwann auf dem Schreibtisch der Stadt,
sprich damals bei mir als Bürgermeisterin
gelandet. Was tun? Damals war auch kein
Einvernehmen herzustellen. Dieser Gastronomiebetrieb - es hat sich um eine Pizzeria
gehandelt - wurde nicht in der hochwertigen
Ausstattung geführt, wie man sich das wünschen würde. Aber, auch das Gastronomieangebot lebt davon, dass es hochwertige,
bürgerliche oder die internationale Küche
gibt. Es war mir nachvollziehbar, dass vor
einem hochwertigen Handelsbetrieb kein
durchaus sehr viel Emissionen ausstrahlender Gastgarten betrieben werden kann, da
das einen Einfluss auf das Handelsgeschäft
hat. Es gab auch immer wieder Diskussionen, die fotographisch dokumentiert wurden, dass die Stühle und Tische in den Lauben aufgereiht und nicht verräumt worden
sind.
Diese Diskussionen haben dauernd angehalten. Auf dieser Begebenheit beruht der
Vorschlag, dass der Stadtsenat und die
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
vor der Genehmigung eines Gastgartens
auf der öffentlichen Fläche eine Stellungnahme des Handelsgeschäftes einholt.
Diese muss natürlich begründet sein. Nur
die Argumentation, dass vor dem Handelsbetrieb kein Gastgarten stehen soll, wird ein