Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.48
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derungantrag der ÖVP ist der weitergehendere und ich lasse daher über diesen zuerst
abstimmen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen FPÖ und
GERECHT, 9 Stimmen):
Ein Mitglied wird im Fall seiner Verhinderung durch ein Ersatzmitglied vertreten.
Bestellung eines Ersatzmitgliedes
a)
Der von GR Appler und MitunterzeichernInnen eingebrachten Abänderungsantrag
(Seite 398) wird angenommen.
Dipl.-Arch. Dieter Jüngling, Architekt,
Chur (CH)
b)
Über den von Bgm.-Stellv. Lassenberger
eingebrachten Abänderungantrag
(Seite 397) wurde nicht abgestimmt, da vorstehender Abänderungsantrag der ÖVP als
der weitergehend modifizierende angesehen wurde.
16.
III 17287/2008
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB): Änderung des Statuts, Bestellung eines Ersatzmitgliedes
1.
Antrag des Stadtsenates vom 26.05.2021:
1.
Die Stadt Innsbruck gewährt der Universität Innsbruck einen Zuschuss von
€ 200.000,-- für die Sanierung des ehemaligen Adambräus, Lois-Welzenbacher-Platz 1.
2.
Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Mittelverwendung in
Höhe von € 200.000,-- zur Finanzierung des Zuschusses gemäß dem vorliegenden Antrag.
§ 8 des Statuts des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) soll aufgrund COVID-19 geändert werden auf:
§ 8 Sitzungen […]
Der IGB ist beschlussfähig, wenn alle
Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen
wurden und mindestens zwei Mitglieder
oder Ersatzmitglieder anwesend sind
und der Beschluss als Umlaufbeschluss mit dem/der Vorsitzenden erfolgt. […]
2.
IV 5859/2021
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.05.2021:
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge
mit den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eigenständig abzuwickeln.
Universität Innsbruck, Zuschuss
zur Sanierung des ehemaligen
Adambräu, Lois-WelzenbacherPlatz 1
Schriftführerin Zagrajsek übernimmt die
Schriftführung.
15.
Als Ersatzmitglied des IGB wird bis
28.02.2022 bestellt:
17.
IV 3644/2021
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Errichtung eines 8gruppigen Kindergartens und einer 2-gruppigen Kinderkrippe in
der derzeitigen Müllerschule, Müllerstraße 38
§ 4 des Statuts des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) soll aufgrund COVID-19 geändert werden auf:
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 26.05.2021:
§ 4 Zusammensetzung […]
1.
Für die Mitglieder sind in gleicher
Weise mindestens zwei Ersatzmitglieder zu bestellen, welche den gleichen
Voraussetzungen wie Mitglieder entsprechen müssen.
GR-Sitzung 27.05.2021
Die Stadt Innsbruck beauftragt die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) mit der Errichtung eines 8gruppigen Kindergartens (KG) und einer 2-gruppigen Kinderkrippe (KK) in